Zur Frage, wieso "Überstunden" nicht ausgezahlt werden, sondern ersatzlos verfallen und Minusstunden hingegen vom Lohn abgezogen werden dürfen:
Du hast dich mit deinem Arbeitgeber darauf geeinigt, x Stunden pro Zeitraum für Arbeiten zur Verfügung zu stehen. Wenn du diese vereinbarten x Stunden nicht erbringst, ist dein Arbeitgeber dazu berechtigt, dir die nicht geleisteten Stunden vom Lohn abzuziehen bzw. die monetäre Auszahlung von dir zurückzufordern.
Wenn du hingegen einseitig freiwillig länger als vereinbart für Arbeiten zur Verfügung stehst, ergibt sich daraus kein Anspruch, dass dein Arbeitgeber diese freiwillig erbrachte Leistung vergüten oder sonstwie honorieren muss.
Theoretisch müsste er nicht mal ein Zeitguthabenkonto führen. Es würde reichen, wenn er ein Zeitkonto führt, das lediglich vom Minusbereich bis 0 zählt. Du fängst jeden Tag bei -8 Stunden an und sobald du die 0 erreichst, hört das System auf zu zählen. Auch wenn du 9 Stunden arbeitest. Wenn du am Vortag 2 Stunden eher gegangen bist, fängst du bei -10 Stunden an.
Glücklicherweise gibt es in den meisten Behörden eine Vereinbarung, dass es ein Guthabenkonto gibt, in dem in einem bestimmten Korridor Zeitguthaben angesammelt werden kann, damit diese eine Stunde, die du am Montag mehr gearbeitet hast, eben nicht einfach so verfällt. Das ist sinnvoll, weil es den Betriebsablauf stören könnte, wenn sich spontan ein wichtiges Meeting ergibt, dem du beiwohnen musst und du dann nicht nach 20 Minuten aufstehst und gehst, weil du deine tägliche Arbeitszeit erbracht hast und das Zeitkonto auf 0 steht.
Natürlich könnte dein Arbeitgeber sich jedes Mal, wenn wichtige Dinge anstehen, die deine tägliche Arbeitszeit sprengen, die Mühe machen und Überstunden anordnen. Diese müssten allerdings auch mehrere Tage im Voraus angezeigt werden.
Deshalb ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn es einen begrenzten Korridor gibt, innerhalb dessen man sich relativ frei bewegen kann. Ich persönlich glaube, dass es fast überall möglich sein sollte, in Eigenverantwortung die durch solche besonderen Vorfälle gesammelten Plusstunden auch zeitnah wieder abzubummeln. Wo das nicht möglich ist, sollten vermehrt Überstunden angeordnet werden, die ausbezahlt werden. Wenn das Abbummeln nicht möglich ist, sind Überstunden in der Regel auch planbar und lassen sich entsprechend anordnen.