Autor Thema: TVL-S Rücknahme der verlängerten Stufenlaufzeiten ab 1. Oktober 2024  (Read 727 times)

Zinc

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Hallo Leute!
Mit dem Tarifabschluss (Länder-Abschluss 2023) wurde unter anderem die Rücknahme der verlängerten Stufenlaufzeiten ab 1. Oktober 2024 beschlossen.

Ich habe am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert und würde demzufolge zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet werden.

Auf meiner Bezügemitteilung steht weiterhin ein späterer Stufenaufstieg. Auf Nachfrage bekam ich von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich mich erst im November wieder melden soll, sofern denn die Höherstufung im Oktober nicht erfolgt ist. Die Berechnung erfolge vom Landesamt für Steuern und Finanzen.

Gab es bei euch diesbezüglich ähnliche oder überhaupt eine Rückmeldung?

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Ja,

die neuen Stufenlaufzeiten sind bei uns im System noch nicht hinterlegt, dies wird erst im November geschehen, daher bleibt die Stufenlaufzeit bis dahin unangetastet.

Zinc

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Ja,

die neuen Stufenlaufzeiten sind bei uns im System noch nicht hinterlegt, dies wird erst im November geschehen, daher bleibt die Stufenlaufzeit bis dahin unangetastet.

Danke für die Antwort. Kann man dann davon ausgehen, dass mit dem Gehalt Ende Oktober auch die Bezüge der nächsten Stufe gezahlt werden? Ich verstehe nicht ganz, wieso das erst im November geschehen soll.

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Ja,

die neuen Stufenlaufzeiten sind bei uns im System noch nicht hinterlegt, dies wird erst im November geschehen, daher bleibt die Stufenlaufzeit bis dahin unangetastet.

Danke für die Antwort. Kann man dann davon ausgehen, dass mit dem Gehalt Ende Oktober auch die Bezüge der nächsten Stufe gezahlt werden? Ich verstehe nicht ganz, wieso das erst im November geschehen soll.

Weil im Verwaltungsreccht bis November eben die "alte" aber noch aktuelle Regelung gilt. In BaWü z.b. ist die neue Berchnungsgrundlage bereits angelegt und wird am 05.10. automatisch auf die Server gespielt.
Diese wird dann händisch überprüft und führt für Oktober zu einer "neuen" Stufenzordnung bei den Betroffenen.

Bedeutet:
Findet die Stufenzuordnung automatisch statt ohne Eingriff einer Person (in den wenigsten Fällen befürchte ich) gibt es die Neuzuordnung im Oktober und am 30.10. wird die "neue" Stufe gezahlt.
Wird die Stufenzuordnung "händisch" durchgeführt findet sie zum 30.10. statt wenn die Überweisungsträger bereits übermittelt sind.
Mit Ende November werden in diesem Fall dann beide Bezüge unter (UA) verrechnet und der Differenzbetrag mit überwiesen. 

Zinc

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Ja,

die neuen Stufenlaufzeiten sind bei uns im System noch nicht hinterlegt, dies wird erst im November geschehen, daher bleibt die Stufenlaufzeit bis dahin unangetastet.

Danke für die Antwort. Kann man dann davon ausgehen, dass mit dem Gehalt Ende Oktober auch die Bezüge der nächsten Stufe gezahlt werden? Ich verstehe nicht ganz, wieso das erst im November geschehen soll.

Weil im Verwaltungsreccht bis November eben die "alte" aber noch aktuelle Regelung gilt. In BaWü z.b. ist die neue Berchnungsgrundlage bereits angelegt und wird am 05.10. automatisch auf die Server gespielt.
Diese wird dann händisch überprüft und führt für Oktober zu einer "neuen" Stufenzordnung bei den Betroffenen.

Bedeutet:
Findet die Stufenzuordnung automatisch statt ohne Eingriff einer Person (in den wenigsten Fällen befürchte ich) gibt es die Neuzuordnung im Oktober und am 30.10. wird die "neue" Stufe gezahlt.
Wird die Stufenzuordnung "händisch" durchgeführt findet sie zum 30.10. statt wenn die Überweisungsträger bereits übermittelt sind.
Mit Ende November werden in diesem Fall dann beide Bezüge unter (UA) verrechnet und der Differenzbetrag mit überwiesen.

Es heißt ja aber, dass die Beschäftigten "zum 1. Oktober 2024" der entsprechenden höheren Stufe zugeordnet werden. Also gilt diese Regelung doch eben nicht bis November. Naja ich werde dann wohl einfach bis November abwarten.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Der Änderungstarifvertrag zum TV-L, in dem die neue Stufenregelung für den SuE-Bereich geregelt wird, ist noch nicht unterzeichnet. Insoweit gibt es noch keine tarifl. Neuregelung.

Öffdler

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
das hängt noch an den Redaktionsverhandlungen oder?

Weiß jemand, wie weit diese bisher gediehen sind und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist?

Lyly19

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Es wäre hilfreich zu wissen, ob andere ähnliche Informationen erhalten haben und wie sie damit umgehen. Dies könnte dazu beitragen, eventuelle Missverständnisse zu klären und sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt angewendet werden.