Autor Thema: Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?  (Read 13019 times)

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Noch nicht, aber morgen haben wir mit Sicherheit ein Formular erstellt  :)
Dies könnte man dann weiterreichen und evtl noch ergänzen.
Vielleicht existiert schon eins. Warten wir die Antworten ab.

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Das wäre super. Wir haben auf Nachfrage nur die Mitteilung erhalten, der Verdi beizutreten 🤷🏼‍♀️

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Musterschreiben
« Antwort #32 am: 04.04.2024 21:23 »
Ein Musterschreiben als Dateianhang, aber ohne Garantie bezüglich des Inhalts! Ein gleichlautendes Schreiben habe ich für den Arbeitgeber erstellt.
 :D

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Super. Vielen Dank

Milchshake

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Mir liegt bis heute keine Entscheidung bzgl. der Überprüfung über die Eingruppierung vor. Gibt es Möglichkeiten dies voranzutreiben?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,795
Ja, Entgelt einfordern und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

LeniD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage zur Nachzahlung der Höhergruppierung. Ein Kollege hat bereits eine Nachzahlung bekommen und nun auch den Lohnzettel, dieser ist allerdings sehr unübersichtlich. Beginnt mit 2018 ....
Wer hat solch eine Auflistung ebenfalls erhalten und versteht diese womöglich?

Vg LeniD

Putzibuh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Das könnte etwas mit dem § 37 TV-L zu tun haben?!  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Anrechnung Sonderzahlung Ausschlussfrist
« Antwort #39 am: 18.05.2024 13:07 »
Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.

Ich habe heute per Postzustellungsurkunde eine Mitteilung vom LBV NRW erhalten bezüglich meiner Einwände. Dort werden der Sachverhalt, die rechtliche Würdigung, die Verjährung, die Ausschlussfrist und die Auswirkung der Höhergruppierung aufgeführt.

Zitat der letzten beiden Absätze:
"Die Reduzierung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung ist korrekt erfolgt. Ihrem Anliegen kann nicht entsprochen werden.

Bezüglich der Verzugszinsen erhalten Sie ein gesondertes Schreiben."


Bei Interesse oder Bedarf kann ich noch mehr hier Text zur Verfügung stellen.

Jetzt muss ich abwarten, ob andere auch ein solches Schreiben erhalten haben und was weiter zu veranlassen ist oder nicht.

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Mich würde der Text interessieren. Vielen Dank für deine Info.