Guckst du § 30 Abs. 5 TVL. Wenn du davor kein Vertragsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber hattest, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Also heute kündigen! Am besten persönlich übergeben oder sonstwie mit Nachweis.
edit: achso, halt, du bist ja noch nicht mehr als sechs Monate im Arbeitsverhältnis. Dann ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, § 15 Abs. 4 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes.