Hallo MoinMoin,
ich möchte dir ein kurzes Update zu meiner Situation schicken und noch einmal um deine Einschätzung bitten.
Die Höhergruppierung war erfolgreich, worüber ich mich erst mal sehr freue. Ein Eingruppierungsirrtum lag jedoch nicht vor (worauf ich gehofft hatte), sondern es werden jetzt höherwertige Tätigkeiten auf mich übertragen und meine Tätigkeitsbeschreibung entsprechend angepasst. Es tritt somit das unschöne Szenario ein, dass du ja auch schon beschrieben hast: Mir gehen vier Jahre Wartezeit verloren und mein Break Even Point wird sich damit deutlich in die Zukunft verlagern.
Nun habe ich aus deiner einen Antwort herausgelesen, dass es ggf. einen gewissen Verhandlungsspielraum gibt ("Gemauschel und übertariflich geht natürlich alles erdenklich, was zu deinen Gunsten ist."). Jedes Jahr Wartezeit, das ich retten könnte, wäre finanziell gesehen natürlich ein großer Gewinn. Zunächst noch drei Jahre in EG 11/Stufe 4 zu verharren, um das Optimum für mich rauszuholen, ist keine Option - das wurde mir sehr deutlich gemacht.
Nun ist es bei mir so, dass ich seit ungefähr sechs Jahren Stunden von einer Kollegin übernehme (erst Vollzeit als Elternzeitvertretung, dann lange Zeit und bis heute 10 h pro Woche); die Kollegin ist in der EG 12 eingruppiert. Da mein Hauptarbeitsvertrag (75 %) jedoch Tätigkeiten der EG 11 umfasst hat, wurde ich insgesamt auch immer nur entsprechend der EG 11 vergütet (außer in der Zeit als Vollzeit-Elternzeitvertretung, wo ich auch in der EG 12 eingruppiert war). Ich habe die Hoffnung, dass mir das jetzt irgendwie zugute kommen kann.
Hatte ich dich richtig verstanden, dass es zwar tarifrechtliche Vorgaben gibt, durch die ich eigentlich in der EG 12/am Anfang von Stufe 3 landen würde, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass mir mein AG diesbezüglich entgegenkommt und mir wenigstens etwas von der Wartezeit anrechnet?
Viele Grüße
caipri