Hallo,
ich habe eine Frage zur Zusatzversorgung (Hamburg) für den Fall, dass der Arbeitgeber fristgerecht oder sogar fristlos kündigt.
Angenommen der Arbeitnehmer ist in der E9a eingruppiert und seit 21 Jahren im öffentlichen Dienst.
Wenn der Arbeitnehmer nun ca. 3 Jahre nach der Kündigung in Rente gehen würde - hat er dann Ansprüche aus der Zusatzversorgung? Falls ja, wird die Höhe der Rente aus der Zusatzversorgung dann nach dem dem letzten durchschnittlichen Jahresgehalt berechnet?
Viele Grüße
Littlegoaty