Autor Thema: Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD  (Read 56 times)

Thess

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Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« am: 18.05.2024 09:50 »
EIn herzliches Hallo an die Community,

leider möchte ich hier eine möglicher Weise nervige Frage stellen. Nämlich die zum Verdienst. Es ist mir nicht mögllich, exakt herauszufinden, was ich bei meinem Job im ÖD verdienen werde. Ich habe bisher nicht im ÖD gearbeitet. Die Suche im Netz ergibt unterschiedliche Werte. Es ist nie klar was die Tabellen schon berücksichtigen und welche Tarifvereinbarungen wann wie und für wen gelten.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Es geht um den Verdienst in einer Anstellung beider Uni in NRW. Bisher ist kein Vertrag unterschrieben (kommt aber), weshalb ich noch nicht mal weiß, ob es TVÖD oder TV-L ist. Ich gehe mal von TV-L aus.

Hier würde es die Gruppe 9a und Stufe 5.

Sind das bis Okt. 24 3939eur + 150eur Monatlich wegen dem Infl.ausgelich.
Ab Nov. 24 +200eur (4239),
Ab Feb. 25 dann + 5,5% (4472)? Kann ich irgendwie nicht glauben.

Auch Zulagen bei Arbeiten mit Strahlung wären interessant. hier bemühe ich aber nochmal die Suche.

Danke!



 


MoinMoin

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #1 am: 18.05.2024 09:55 »
Uni dürfte TVL sein.

Stufe 3 maximal sofern du nichts anderes verhandelt hast.
Für die stufe 5 musst du den AG überzeugen, dass er dir förderliche Zeiten anerkennt.

Btw sowas bespricht man in der Regel in dem Vorstellungsgespräch in dem sich der AG dir vorstellt.

Thess

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #2 am: 18.05.2024 10:34 »
Stufe 5 ist abgesprochen.
Welche Höhe die Besoldung dann hat ist jedoch ungewiss.

MoinMoin

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #3 am: 18.05.2024 11:06 »
Also der AG weiß nicht wo die Tätigkeiten die er übertragen will eingruppiert sind?
Sowas weiß man doch bevor ausgeschrieben wird!🥴
Auch sollte der AG doch wissen, welches Tarifwerk er ist.

Quasselstrippe

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #4 am: 18.05.2024 12:07 »
Hallo Thess,

da Du hier bisher nicht viele Antworten erhalten hast, hier ein paar Hinweise von mir, auch wenn ich mich nicht unbedingt als besonders kompetent in der Sache ansehe. Ich habe Deine Tabellenwerte nicht kontrolliert, sondern gehe nur auf Deine Aussagen ein und setze voraus, dass wir vom TV-L sprechen, was aber typisch für eine Universität wäre.

die Zeit bis Oktober: die Tarifeinigung im TV-L sieht meines Wissens vor, dass die Inflationsausgleichszahlung nur an Personen ausgezahlt wird, die zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2023 bereits im Dienst waren... ich bin der Meinung, dass das in allen TV-L-Ländern gilt. Das solltest Du also prüfen... ob NRW da einen besonderen Weg geht und mehr zahlt, weiß ich nicht, gehöre nicht zu NRW.

Ab Oktober 2024 bis Januar 2025: plus 200 Euro für die Vollzeitstelle müsste stimmen und wird meines Wissens auf die Tabellenbruttobeträge berechnet, also ohne eine etwaige Inflationsausgleichszahlung, also auf die 3.939; aber das Entgelt müsste dann von 3.939 auf 4.139 hoch gehen und nicht auf 4.239

Ab Februar 2025: die +5,5% auf 4.139 Euro sind dann natürlich auch weniger als 5,5% auf 4.239

Vielleicht schaust Du Dir das nochmal an... bzw. falls jemand meint, dass meine Kommentare für NRW nicht stimmen, wäre eine Berichtigung super!

Viele Grüße
Quasselstrippe