Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion  (Read 239351 times)

Johann

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1095 am: 31.12.2023 18:23 »
Ich bin da skeptischer. Ist das alte Spiel von Agieren und Reagieren. Die Gewerkschaften haben gesagt es wurde ihnen Dezember versprochen, die müssten doch schon gewusst haben, dass es zu eng wird. Trotzdem wirbt Verdi weiter mit „im Dezember 2023“ … Aber dann mach von mir aus Januar 2024, das wäre ja in Ordnung. Und schreib es entsprechend fest. Die Ausrede „technisch“ zieht bei mir nicht, sorry… auch eine außerordentlich Zahlung wäre möglich … und Ende März wie in Bayern ist nur frech.

Wichtig war den Verhandlungspartnern und dabei vor allem der AG-Seite einfach nur, dass sie das Tarifergebnis irgendwie auf 3 Haushaltsjahre strecken können. Wann dann die tatsächliche Zahlung passiert ist ihnen absolut egal, hauptsache sie können die Zahlung der IAP noch auf 2023 zurückrechnen.

Bauernopfer

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1096 am: 31.12.2023 21:47 »
Ich bin da skeptischer. Ist das alte Spiel von Agieren und Reagieren. Die Gewerkschaften haben gesagt es wurde ihnen Dezember versprochen, die müssten doch schon gewusst haben, dass es zu eng wird. Trotzdem wirbt Verdi weiter mit „im Dezember 2023“ … Aber dann mach von mir aus Januar 2024, das wäre ja in Ordnung. Und schreib es entsprechend fest. Die Ausrede „technisch“ zieht bei mir nicht, sorry… auch eine außerordentlich Zahlung wäre möglich … und Ende März wie in Bayern ist nur frech.

Wichtig war den Verhandlungspartnern und dabei vor allem der AG-Seite einfach nur, dass sie das Tarifergebnis irgendwie auf 3 Haushaltsjahre strecken können. Wann dann die tatsächliche Zahlung passiert ist ihnen absolut egal, hauptsache sie können die Zahlung der IAP noch auf 2023 zurückrechnen.
Wie kann eine Zahlung in MÄRZ 2024 auf HHJ 2023 gebucht werden? HH-Jährlichkeit etc.

Markus

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« Antwort #1097 am: 01.01.2024 01:59 »
Ich hatte auch schon erwähnt, dass die ersten Kündigungen auf dem Tisch liegen.
Hattest du nicht gesagt, du hättest gekündigt? Oder verwechsle ich was?

attribut

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« Antwort #1098 am: 01.01.2024 12:26 »
Nach Paragraph §2 Klammer (1) gelten Personen die vom 01.08 bis 08.12. im Jahr 2023 ein Arbeitsverhältnis haben/hatten und mindestens an einem Tag in diesem Zeitraum Anspruch auf Entgelt hatten.

Ich bin seit 22.11. in Elternzeit, was gilt für mich ?

Dann hattest du doch am 21.11. wohl Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Krankengeldzuschuss (oder Mutterschaftsschutz), richtig? Wenn ja, dann bist du auch anspruchsberechtigt, siehe §4 Absatz (2).

Korrekt, die Lohnzahlung für November plus besondere Zuwendung (Jahressonderzahlung) blieb nicht aus.

Oliver1976

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« Antwort #1099 am: 01.01.2024 20:24 »
Ich hatte auch schon erwähnt, dass die ersten Kündigungen auf dem Tisch liegen.
Hattest du nicht gesagt, du hättest gekündigt? Oder verwechsle ich was?

Da verwechselst du jemanden.

Gutes neues Jahr an alle!

Johann

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« Antwort #1100 am: 02.01.2024 04:03 »
Ich bin da skeptischer. Ist das alte Spiel von Agieren und Reagieren. Die Gewerkschaften haben gesagt es wurde ihnen Dezember versprochen, die müssten doch schon gewusst haben, dass es zu eng wird. Trotzdem wirbt Verdi weiter mit „im Dezember 2023“ … Aber dann mach von mir aus Januar 2024, das wäre ja in Ordnung. Und schreib es entsprechend fest. Die Ausrede „technisch“ zieht bei mir nicht, sorry… auch eine außerordentlich Zahlung wäre möglich … und Ende März wie in Bayern ist nur frech.

Wichtig war den Verhandlungspartnern und dabei vor allem der AG-Seite einfach nur, dass sie das Tarifergebnis irgendwie auf 3 Haushaltsjahre strecken können. Wann dann die tatsächliche Zahlung passiert ist ihnen absolut egal, hauptsache sie können die Zahlung der IAP noch auf 2023 zurückrechnen.
Wie kann eine Zahlung in MÄRZ 2024 auf HHJ 2023 gebucht werden? HH-Jährlichkeit etc.

Ach, denen fällt schon was ein. Vielleicht durch ein Sondervermögen oder so. Politikierende sind kreativ.

corsafan

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1101 am: 02.01.2024 09:54 »
In MV wird die Einmalzahlung von 1800,- € am 29.02.2024 realisiert und ab dem 29.03.2024 werden die 120,- € ausgezahlt (rückwirkend zum 01.01.2024).

https://www.laf-mv.de/

Gruß und ein frohes gesundes neues Jahr

Börliner

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« Antwort #1102 am: 03.01.2024 12:45 »
Anscheinend kommt die Hauptstadtzulage wohl für alle in Berlin: https://stefan-ziller.eu/2024/hauptstadtzulage-auch-fuer-beschaeftigte-freier-traeger/

Idefix 2024

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« Antwort #1103 am: 03.01.2024 14:14 »
"Tarifeinigung macht den Weg frei für Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst der Länder".
Kann man bei Euch / NRW ein Fahrrad schon leasen? Weiß vielleicht einer schon etwas darüber? :)

cyrix42

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« Antwort #1104 am: 03.01.2024 15:50 »
Anscheinend kommt die Hauptstadtzulage wohl für alle in Berlin: https://stefan-ziller.eu/2024/hauptstadtzulage-auch-fuer-beschaeftigte-freier-traeger/

Der verlinkte Artikel sagt etwas anderes...

Börliner

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« Antwort #1105 am: 04.01.2024 01:22 »
Anscheinend kommt die Hauptstadtzulage wohl für alle in Berlin: https://stefan-ziller.eu/2024/hauptstadtzulage-auch-fuer-beschaeftigte-freier-traeger/

Der verlinkte Artikel sagt etwas anderes...

Ich weiß nicht welchen Artikel du gelesen hast aber mittlerweile auch beim Tagesspiegel nachzulesen (Paywall): https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-senat-gibt-zusage-fur-sozialbereich-auch-mitarbeiter-der-freien-trager-sollen-hauptstadtzulage-erhalten-10999246.html

cyrix42

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« Antwort #1106 am: 04.01.2024 09:56 »
Ich habe keine Ahnung, was in dem Tagesspiegel-Artikel steht, aber selbst die Artikelüberschrift redet doch deutlich nicht davon, dass -- wie von dir fälschlicherweise behauptet -- alle Berliner o.Ä. eine Zulage erhalten, sondern nur, dass es um die "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege" bei freien Trägern gilt. Der TV-L selbst hat nicht für alle Beschäftigten aller Berufsgruppen, die vom entsprechenden Tarif-Vertrag betroffen sind, die Zulage definiert, sondern einfach nur festgeschrieben, dass diejenigen, die die bisher einseitig freiwillig gezahlte Zulage erhalten, sie nun tarif-rechtlich auch zugestanden bekommen (und Berlin deshalb nicht aus der TdL ausgeschlossen wird). Dies hat zur Folge, dass aufgrund der Selbstverpflichtung nun auch die freien Träger für die entsprechenden Personen dies auch zur Anwendung bringen.

Allerdings kann weiterhin nicht von einer Zulage für alle die Rede sein. Dies behauptet abseits von dir aber auch keine deiner beiden verlinkten Quellen...

Beamter

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1107 am: 04.01.2024 09:59 »
Anscheinend kommt die Hauptstadtzulage wohl für alle in Berlin: https://stefan-ziller.eu/2024/hauptstadtzulage-auch-fuer-beschaeftigte-freier-traeger/

Der verlinkte Artikel sagt etwas anderes...

Ich weiß nicht welchen Artikel du gelesen hast aber mittlerweile auch beim Tagesspiegel nachzulesen (Paywall): https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-senat-gibt-zusage-fur-sozialbereich-auch-mitarbeiter-der-freien-trager-sollen-hauptstadtzulage-erhalten-10999246.html

Textverständnis?

Alle ist ungleich beschränkte Zielgruppe.


JC83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1109 am: 05.01.2024 11:46 »
Auch hier nochmal:

Das Landesverwaltungsamt Berlin wurde mit Schreiben des Senators für Finanzen vom
18.12.2023 angewiesen, die im IPV-System erforderlichen Systemeinstellungen zu
veranlassen, die eine Zahlbarmachung zum 29. Februar 2024 – also bereits vor
Bekanntgabe des Tarifvertrages bzw. unter dem Vorbehalt der späteren Verabschiedung
des Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhaus – ermöglichen.
Es ist die Auslieferung mit dem Transport in das produktive IPV-System am
08.02.2024 beabsichtigt, so dass eine Zahlung mit der Personalabrechnung Tarif Februar
2024 bzw. Besoldung und Versorgung März 2024 erfolgt. Dies betrifft die Einmalzahlungen
für den Monat Dezember 2023 sowie voraussichtlich auch die monatlichen
Sonderzahlungen für die Monate Januar und Februar bzw. bis März 2024.

Quelle: https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/?fulltext=ipv&category=--+Alle+--&issue_no=&issue_year=--+Alle+--&send=1