Wenn ein neuer AG das will, kann er jegliche Zeiten bisheriger Berufstätigkeit als förderliche Zeiten anerkennen und somit die Stufe 6 (bei min. 15 Jahren Berufstätigkeit) vergeben. Voraussetzung ist aber Personalbedarf, der natürlich nicht gegeben ist, wenn die Stelle (z.B. durch die betroffene Person) schon besetzt ist. Wenn aber Wunsch-Kandidat sagt, er/sie kommt nur unter dieser Voraussetzung und es ist kein adäquater Ersatz-Kandidat vorhanden, dann kann man diese Kann-Regelung (§16 Absatz (2) Satz 4 TV-L) als AG auch ziehen und auch Stufe 6 anbieten. Wohlgemerkt, in jeder Entgeltgruppe.