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Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
cyrix42:
Wenn ein neuer AG das will, kann er jegliche Zeiten bisheriger Berufstätigkeit als förderliche Zeiten anerkennen und somit die Stufe 6 (bei min. 15 Jahren Berufstätigkeit) vergeben. Voraussetzung ist aber Personalbedarf, der natürlich nicht gegeben ist, wenn die Stelle (z.B. durch die betroffene Person) schon besetzt ist. Wenn aber Wunsch-Kandidat sagt, er/sie kommt nur unter dieser Voraussetzung und es ist kein adäquater Ersatz-Kandidat vorhanden, dann kann man diese Kann-Regelung (§16 Absatz (2) Satz 4 TV-L) als AG auch ziehen und auch Stufe 6 anbieten. Wohlgemerkt, in jeder Entgeltgruppe.
Tikus:
--- Zitat von: cyrix42 am 26.01.2024 10:20 ---Wenn ein neuer AG das will, kann er jegliche Zeiten bisheriger Berufstätigkeit als förderliche Zeiten anerkennen und somit die Stufe 6 (bei min. 15 Jahren Berufstätigkeit) vergeben. Voraussetzung ist aber Personalbedarf, der natürlich nicht gegeben ist, wenn die Stelle (z.B. durch die betroffene Person) schon besetzt ist. Wenn aber Wunsch-Kandidat sagt, er/sie kommt nur unter dieser Voraussetzung und es ist kein adäquater Ersatz-Kandidat vorhanden, dann kann man diese Kann-Regelung (§16 Absatz (2) Satz 4 TV-L) als AG auch ziehen und auch Stufe 6 anbieten. Wohlgemerkt, in jeder Entgeltgruppe.
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interessant, danke für deine Ausführungen
RienaS:
Hallo mal in die Runde, ich habe nur Quer gelesen.
Bin angestellt in Bayern und frage mich, wann wir von der Inflationsausgleichszahlung mal was sehen. Habe grade meine Abrechnung bekommen... Weder was von 1800 noch von 120 Euro zu sehen. Wie verhält es sich dann mit den 120 euro? Werden die dann nachbezahlt irgendwann mal? Oder läuft es dann einfach länger?
Der Tarifabschuss ist ein Witz. Warum macht man einen Abschluss, von dem man im Vornherein weiß, dass man ihn nicht einhalten kann?!
LG aus München
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: RienaS am 27.01.2024 05:55 ---...Wie verhält es sich dann mit den 120 euro? Werden die dann nachbezahlt irgendwann mal? Oder läuft es dann einfach länger?
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Die 120 € werden im Februar oder März dann entsprechend nachbezahlt. Die 1.800 € sollten dann auch kommen. Fragen Sie halt in Ihrer Personalabteilung nach.
--- Zitat von: RienaS am 27.01.2024 05:55 ---Der Tarifabschuss ist ein Witz. Warum macht man einen Abschluss, von dem man im Vornherein weiß, dass man ihn nicht einhalten kann?!
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Man kann den doch einhalten. Es stand aus meiner Sicht nirgends geschrieben dass die IAP sofort bzw. mit der nächsten Gehaltszahlung fällig werden.
Tagelöhner:
Die Geberländer im Länderfinanzausgleich Bayern & Baden-Württemberg zahlen die IAP meines Wissens nach erst Ende März aus. Die 120€ monatlich gibt es dann rückwirkend aufsummiert.
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