Moin,
bestand zwischen 01.08.2023 und 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankengeldzuschuss (auch wenn sich dieser auf 0€ belaufen haben kann)? Wenn ja, und dein Arbeitsverhältnis am 09.12.2023 bestanden hat, dann hast du Anspruch auf die Dezember-Rate der Inflationsausgleichszahlung.
Solltest du aber schon so lang im Krankengeldbezug sein, dass dieser Zuschuss auch schon ausgelaufen ist (der geht bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit längstens bis zur 13. Woche der Krankschreibung; bei mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit längstens bis zur 39.), dann besteht kein Anspruch auf diese Zahlung.