Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion

<< < (259/301) > >>

sebbo83:

--- Zitat von: TV-Ler am 15.02.2024 08:03 ---Wie hoch sind denn die Zinskosten für einen Betrag von 1800€?
Da die IAP keine Spekulation ist, sondern mit Sicherheit in absehbar kurzer Frist ausgezahlt wird, wäre ein Kredit für den frühzeitigen Kauf der Aktien insofern risikolos gewesen...

--- End quote ---

ganz ehrlich, habe 66% genauso schon vor-investiert, den Schritt bereue ich derzeitig sicherlich nicht  ;)

nilreb123:
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und hoffe meine Frage kann mir beantwortet werden.
Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich?
Ich bin seit dem 18.03.2023 in Elternzeit und habe aber zu 12/23 eine Jahressonderzahlung erhalten.

cyrix42:

--- Zitat von: nilreb123 am 17.02.2024 09:35 ---Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und hoffe meine Frage kann mir beantwortet werden.
Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich?
Ich bin seit dem 18.03.2023 in Elternzeit und habe aber zu 12/23 eine Jahressonderzahlung erhalten.

--- End quote ---

Kurze Antwort: Nein.

Lange Antwort: Für die Dezember-Rate der Inflationsausgleichszahlung müssen zwei Dinge gegeben sein:
*) Bestehendes Arbeitsverhältnis mit Anwendung des TV-L's am 09.12.2023 und
*) Anspruch auf Entgelt an mindestens einem der Tage vom 01.08.2023 bis 08.12.2023.

Den ersten Punkt erfüllst du, da in der Elternzeit das Beschäftigungsverhältnis nur ruht, nicht aber erlischt. Den zweiten Punkt erfüllst du nicht, da die Jahressonderzahlung selbst kein Entgelt ist, sondern selbst nur zusätzlich "mit dem Tabellen-Entgelt für November" ausgezahlt wird. Es ist kein weiterer Entgeltbestandteil (i.S. von §24 TV-L, worunter z.B. Zulagen fallen).

Ob die Jahressonderzahlung Entgeltcharakter hat, da sie ja nur für die abgeleistete Arbeit gezahlt wird, und deshalb ggf. sich daraus auch eine Anspruchsberechtigung für die Dezember-Rate der Inflationsausgleichszahlung  ableiten ließe, dürften wohl nur Gerichte auf dem Klageweg positiv für die betroffenen Personen klären können -- wenn sich denn überhaupt so argumentieren lässt. Die TdL geht jedenfalls wohl nicht davon aus, dass der reine Bezug der Jahressonderzahlung eine Anspruchsberechtigung der entsprechenden Rate der Inflationsausgleichszahlung begründet.

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 17.02.2024 10:35 --- Die TdL geht jedenfalls wohl nicht davon aus, dass der reine Bezug der Jahressonderzahlung eine Anspruchsberechtigung der entsprechenden Rate der Inflationsausgleichszahlung begründet.

--- End quote ---
Na immerhin, da haben sie sich schon Gedanken gemacht...

meh:
In Brandenburg hat man es tatsächlich geschafft auszuzahlen.
In der Spalte Vormonate listet man also 1800€ + 120€ auf, okay. Allerdings zieht man mir 6,xx€ Lohnsteuer und 6,xx€ An-Beitrag ZB in Vormonat ab, die ich mir schwer erklären kann? KK hat ZSB erhöht, evtl zu spät in Cottbus angekommen, aber für die Lohnsteuer finde ich keine Erklärung adhoc.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version