Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion  (Read 238201 times)

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #825 am: 14.12.2023 16:26 »

Genauso funktionieren aber Tarifergebnisse nicht. Es gibt kein "festes Budget" für einen Zeitraum - die ausgehandelten Gehälter werden auch nach der Laufzeit weitergezahlt und verzinsen sich durch neue Abschlüsse. Dass du dir eine Zahl ausrechnest um für dich dein 2-Jahres-Budget zu planen ist ja nett - aber eben in der Diskussion um einen Abschluss nicht zielführend weil nicht vergleichbar. Man will doch tabellenwirksame Erhöhungen und die bekommt man - leider zeitverzögert, wie aber in allen anderen Tarifrunden anderer Branchen auch.
Wichtig ist, dass man die Laufzeit immer im Verhältnis zu der Erhöhung setzt. Sonst wäre es Augenwischerei.

Also ich habe als Betriebsrat 2 Verhandlungen in meinem ehemaligen Betrieb zu Gehaltserhöhungen der Belegschaft geführt (ohne Gewerkschaftsbeteiligung). Natürlich geht man da mit %-Forderungen rein. Lustigerweise tut das die AG-Seite aber nicht, dort gibt es eben nur ein Budget (Volumen). Warum sollte das bei der TdL anders sein? Die Länder haben Einnahmen und Ausgaben und können diese in die Zukunft projizieren (Glaskugel für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ist natürlich exkludiert). Daraus kann man dann ein Volumen für einen bestimmten Zeitraum definieren - in den Verhandlungen geht es dann um die konkrete Ausgestaltung, aber eine Erhöhung dieses Volumens ist doch über "bitte, bitte" gar nicht drin.

Von daher ist die eher späte Erhöhung ja auch positiv, weil sie das Volumen ins letzte Drittel setzt und die Tabellenwirksamkeit durch höhere Prozente optimiert. Am Volumen ändert das aber doch nix - und es "verschlechtert" die Verhandlungsposition in der kommenden Runde, da der letzte große Schluck aus der Pulle gar nicht so lange her ist. Dennoch hat verdi hier in Hinblick auf das Volumen und auch die IAP das bestmögliche herausgeholt. Für eine signifikante Erhöhung des Volumens hätte es aber Streiks auf breiter Front geben müssen.


Rheini

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #826 am: 14.12.2023 17:16 »

Ohne das im einzelnen nachzurechnen, widerspreche ich Dir. Wenn das Gesamtvolumen IAP + Sockelbetrag + prozentuale Erhöhung wann auch immer in den drei Jahren ausschließlich als prozentuale Erhöhung oder/und Sockelbetrag, auch gestückelt, gezahlt würde, hättest Du in den folgenden Jahren durch weitere Erhöhungen (Zinseszins Effekt) mehr Geld in der Tasche. Je länger Du noch arbeitest / Rente beziehst, desto höher der Effekt.

Möge jemand anderes das als Tabelle berechnen und verdeutlichen.

Nicht umsonst wird dem Verbraucher ja bei Krediten geraten, möglichst Sondertilgungen zu leisten. Besondere Konstellationen wie höherer Sparzins als Kreditzins usw. mal außer Betracht gelassen.

Du solltest nicht widersprechen, wenn Du nicht wenigstens kurz über meine Beispiele nachdenkst  ;)

Tarifverhandlungen sind keine(!) Annuitätendarlehen oder fest verzinste Anlageformen. Der Vergleich geht grundsätzlich fehl, weil der Zeitpunkt der Tabellenerhöhung während der Laufzeit frei definiert werden kann. Die ersten beiden meiner Beispiele zeigen das doch ganz gut: mit 12 Monaten Nullrunde fährt man auf lange Sicht besser, als mit einer sofortigen Erhöhung.

Ferner der Hinweis: Der Arbeitgeber hat im Rahmen solcher Verhandlungen natürlich auch den Zuwachs der Tabellen zum Ende der Laufzeit im Auge.

Das mit der IAP ist hier schon ganz klug eingebaut.

Ein ganz anderes Thema ist die Größe des Volumens an sich ...

Und auch dein Hinweis auf die nicht anwendbaren Vergleich zu Verbraucherkrediten zeigt mir, dass du den Kern der Zinseszinsen nicht erfasst hast.

Nein, Rheini, Dein Fehler liegt in der Annahme, eine Gehalt sei wie eine Kapitalanlage regelmäßig per Zinseszins steigerbar. Das ist deshalb falsch, weil zwar prozentuale Erhöhungen gefordert werden, final aber ein fixes Volumen verhandelt wird. Dadurch wird die prozentuale Erhöhung zu einer Funktion von Laufzeit und Erhöhungszeitpunkt. Das allein ergibt die finale (und dann zinseszinsmäßig wirksame) Steigerung.

Würde man die IAP nun tabellenwirksam vom ersten Monat an auszahlen, müssten Sockel- und Prozentbetrag in der zweiten Stufe der Erhöhung geringer ausfallen, weil sich sonst das Gesamtvolumen erhöht. Die erste Erhöhung läuft dann ja (Zinseszins) weiter.

Die IAP wird ja gerade nicht Tabellenwirksam. Würde die IAP auf die Laufzeit mit dem Betrag Tabellenwirksam gezahlt und damit auch bei weiteren Steigerungen dabei sein, ergibt sich für die nachfolgenden Jahre bei gleicher prozentualer Erhöhung, ein Mehrbetrag.

P. S. Ich warte noch auf deine Tabelle ....

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #827 am: 14.12.2023 17:24 »
Ich gebe es auf, Rheini.

Wenn die IAP tabellenwirksam gezahlt wird, verringern sich die Erhöhungen der zweiten Stufe, damit das Volumen gleich bleibt.

Eine Tüte Gummibärchen bleibt eben eine Tüte Gummibärchen.

Halogen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #828 am: 14.12.2023 18:27 »
§ 2
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.

Hallo zusammen,
wie ist das gemeint? Muss vom 1. Aug. bis zum 8. Dez. jeweils in jedem Monat Anspruch auf Entgelt bestanden haben oder einmal im ganzen Zeitraum? Also bspw. erstes Entgelt bzw Arbeitsbeginn erst ab Sept.
Grüße

ellie

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #829 am: 14.12.2023 18:37 »
§ 2
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.

Hallo zusammen,
wie ist das gemeint? Muss vom 1. Aug. bis zum 8. Dez. jeweils in jedem Monat Anspruch auf Entgelt bestanden haben oder einmal im ganzen Zeitraum? Also bspw. erstes Entgelt bzw Arbeitsbeginn erst ab Sept.
Grüße
mind. 1 Tag vom 1. August bis 8. Dezember und am 9. Dezember muss das Verhältnis noch bestehen.

wissenschaftler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #830 am: 14.12.2023 20:35 »
"Die "Hauptstadtzulage" in Berlin wird Teil des TV-L"

Hat dies Auswirkungen auf die Mitarbeitenden von Universitäten in Berlin? Diese waren bislang nicht von der Hauptstadtzulage betroffen, da die Hochschulen keine direkten Landesbetriebe sind. Ich vermute mal, das dies so bleibt, bin aber auf eurer Wissen gespannt.

Marko

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #831 am: 14.12.2023 22:17 »
Und von RLP kommt noch immer keine einzige Meldung. Hier werden alle Leute im dunklen Sitzen lassen und die Thematik wird wahrscheinlich bis 2024 ausgesessen.

Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.
Aber das ist typisch für das Land. Die eh schon viel verdienen, bekommen immer mehr und die kleineren Gruppen speist man mit Peanuts ab.
Gerade mit einer Erhöhung um einen festen Betrag hilft man den kleineren Entgeldgruppen etwas weiter. Dieses ist aber scheinbar leider nicht gewünscht.

Lämpel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #832 am: 14.12.2023 22:29 »
Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle.

Dabei geht es um die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten des Landes Ba-Wü. (Die bekommen dann 2025 allerdings auch 5,6% statt 5,5%). Das Tarifergebnis könnte ein Bundesland auch gar nicht eigenmächtig ändern.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #833 am: 14.12.2023 22:32 »
Und von RLP kommt noch immer keine einzige Meldung. Hier werden alle Leute im dunklen Sitzen lassen und die Thematik wird wahrscheinlich bis 2024 ausgesessen.

Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.
Aber das ist typisch für das Land. Die eh schon viel verdienen, bekommen immer mehr und die kleineren Gruppen speist man mit Peanuts ab.
Gerade mit einer Erhöhung um einen festen Betrag hilft man den kleineren Entgeldgruppen etwas weiter. Dieses ist aber scheinbar leider nicht gewünscht.

Marko, wenn man immer und immer wieder um Festbeträge erhöht, dann verdienen irgendwann alle (fast) das gleiche:

Beispiel mit 10 Runden a 200€

2000€ + 10x200€ = 4000€
3000€ + 10x200€ = 5000€

Aus einem Abstand +50% wird ein Abstand +25%

Verstanden?

Marko

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #834 am: 14.12.2023 22:47 »
Und von RLP kommt noch immer keine einzige Meldung. Hier werden alle Leute im dunklen Sitzen lassen und die Thematik wird wahrscheinlich bis 2024 ausgesessen.

Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.
Aber das ist typisch für das Land. Die eh schon viel verdienen, bekommen immer mehr und die kleineren Gruppen speist man mit Peanuts ab.
Gerade mit einer Erhöhung um einen festen Betrag hilft man den kleineren Entgeldgruppen etwas weiter. Dieses ist aber scheinbar leider nicht gewünscht.

Marko, wenn man immer und immer wieder um Festbeträge erhöht, dann verdienen irgendwann alle (fast) das gleiche:

Beispiel mit 10 Runden a 200€

2000€ + 10x200€ = 4000€
3000€ + 10x200€ = 5000€

Aus einem Abstand +50% wird ein Abstand +25%

Verstanden?


Klar habe ich das Verstanden. Es verdienen aber nicht alle das gleiche, nur der Abstand, so wie er jetzt ist, bleibt gleich oder klafft nicht weiter auseinander. Warum muss z.B. ein A16er 700 Euro mehr bekommen, wenn ein A7er gerade mal 100 Euro mehr bekommt. Bei der nächsten Prozentualen Erhöhung sind es dann 900 und 150 usw.... Die Prozentuale Erhöhung bricht uns irgendwann das Genick. Während die oberen Herrschaften immer mehr und mehr scheffeln, dümpeln die unteren Lohngruppen im verschwindend geringen Teil herum.

Marko

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« Antwort #835 am: 14.12.2023 22:58 »


Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.

Gibts da nen Link zu?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Garfield

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #836 am: 14.12.2023 23:03 »


Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.

Gibts da nen Link zu?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Aber was haben die Entgeltgruppen mit der Beamtenbesoldung zu tun?

NelsonMuntz

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« Antwort #837 am: 14.12.2023 23:31 »
Und von RLP kommt noch immer keine einzige Meldung. Hier werden alle Leute im dunklen Sitzen lassen und die Thematik wird wahrscheinlich bis 2024 ausgesessen.

Das erste Bundesland BaWü rudert schon wieder zurück und zieht die 200 Euro pauschale Erhöhung zurück und gibt stattdessen 3,6 Prozent mehr auf die Tabelle. Somit stehen sich die unteren Lohngruppen deutlich schlechter und die Schere geht immer weiter auseinander.
Aber das ist typisch für das Land. Die eh schon viel verdienen, bekommen immer mehr und die kleineren Gruppen speist man mit Peanuts ab.
Gerade mit einer Erhöhung um einen festen Betrag hilft man den kleineren Entgeldgruppen etwas weiter. Dieses ist aber scheinbar leider nicht gewünscht.

Marko, wenn man immer und immer wieder um Festbeträge erhöht, dann verdienen irgendwann alle (fast) das gleiche:

Beispiel mit 10 Runden a 200€

2000€ + 10x200€ = 4000€
3000€ + 10x200€ = 5000€

Aus einem Abstand +50% wird ein Abstand +25%

Verstanden?


Klar habe ich das Verstanden. Es verdienen aber nicht alle das gleiche, nur der Abstand, so wie er jetzt ist, bleibt gleich oder klafft nicht weiter auseinander. Warum muss z.B. ein A16er 700 Euro mehr bekommen, wenn ein A7er gerade mal 100 Euro mehr bekommt. Bei der nächsten Prozentualen Erhöhung sind es dann 900 und 150 usw.... Die Prozentuale Erhöhung bricht uns irgendwann das Genick. Während die oberen Herrschaften immer mehr und mehr scheffeln, dümpeln die unteren Lohngruppen im verschwindend geringen Teil herum.

Marko, weil 95% der Gehaltserhöhung die systemimmanente Geldentwertung kompensieren. Die 500€ Abstand von heute haben in 20 Jahren einen viel geringeren Wert.

Guck doch mal nach, was man 1970 als Spitzenbeamter verdient hat ... das wird heute von einer EG3 locker in den Schatten gestellt. Müsste dann also immenser Reichtum sein, oder?

Melonenmann

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« Antwort #838 am: 15.12.2023 07:01 »
Richtig, auch über den TVöD-Abschluss wurde viel gescholten. Vor allem hier und in den sozialen Netzwerken.

Interessant ist, dass hauptsächlich die höheren EGs es gerechter fänden, wenn alle dieselbe prozentuale Erhöhung bekämen (natürlich ohne Sockel- oder Mindestbetrag), es aber genauso ungerecht fänden, wenn alle denselben Festbetrag bekommen würden.

Gut ist, es wird schlussendlich von den Gewerkschaftsmitgliedern über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden.
Der TVöD-Abschluss wurde mit einer 2/3 Mehrheit angenommen.
Mal sehen, wie es hier ausgeht.


@Mitgliedsbeitrag: 1 % zu bezahlen finden die höheren EGs wiederum ungerecht, da es ja mehr ausmacht, als bei den unteren EGs.
Das weniger Beitrag zu deutlich mehr Mitgliedern führen würde, halte ich für eine wohlklingende Ausrede nicht mitmachen zu müssen. Wenn dem so wäre, wäre manche "Gewerkschaft" durch den großen Mitgliederzuwachs inzwischen tatsächlich zu einer tariffähigen Gewerkschaft geworden.

Es ist bekannt, daß es insbesondere in Berufen wie MINT einer Attraktivitätssteigerung bedarf um gute Leute zu locken und zu binden. Pauschalen und Sockelbeträge sind dabei nicht unbedingt grade hilfreich im TV-L. Und warum kann man konkret die JSZ nicht gerechterweise prozentual angleichen? Zumal Instrumente wie 16.5 defakto mit teils extremen Hürden versehen sind.

Weniger Beitrag wäre also kontraproduktiv für mehr Mitglieder und billigere Gewerkschaften taugen quasi nichts? Eine interessante Argumentation....


Halogen

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« Antwort #839 am: 15.12.2023 07:08 »
§ 2
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.

Hallo zusammen,
wie ist das gemeint? Muss vom 1. Aug. bis zum 8. Dez. jeweils in jedem Monat Anspruch auf Entgelt bestanden haben oder einmal im ganzen Zeitraum? Also bspw. erstes Entgelt bzw Arbeitsbeginn erst ab Sept.
Grüße
mind. 1 Tag vom 1. August bis 8. Dezember und am 9. Dezember muss das Verhältnis noch bestehen.

Verzeihung, aber richtig schlüssig bin ich mir da noch nicht geworden. Wenn das Arbeitsverhältnis seit 1. September besteht, was bedeutet das? Steht die Einmalzahlung der Dezember iap zu?