sollte eigentlich klar sein.....Wenn verhandelt wurde das im Laufe des Dezembers 2023 eine Zahlung, welche auch immer stattfinden wird, weil so verhandelt wurde, ist meine Erwartungshaltung das diese spätestens innerhalb Januar 2024 ausgeführt nicht "voraussichtlich mit dem März-Gehalt 24". Ich unterschreibe ja auch keine Vertrag und sage im Nachhinein: "voraussichtlich werde ich....".
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Ich dachte mir, das du darauf hinaus wolltest. Da es jedoch semantisch nicht der Weisheit letzter Schluß ist, was du da verfasst hast, habe ich nachgefragt um sicher zu gehen.
Inhaltlich liegst du falsch.
Die Tarifeinigung besagt an dieser Stelle, das die Einmalzahlung von 1800€ "zum frühest möglichen Zeitpunkt" erfolgen soll.
Ein konkreter Zeitpunkt wird nicht genannt.
Ich hatte zwar auch erwartet, das hier in Niedersachsen die Zahlung tatsächlich noch im Dez. 23 erfolgt - aber da war ich zu optimistisch. Beklagen kann ich mich nicht, weil nichts dergleichen vereinbart wurde.