Korrekt, wenn auch in den Medien anders kommuniziert. Dann lassen Sie wohl die vertraglich vereinbarten Einmalzahlungen Januar und Februar verstreichen! ;-)
"Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten in
den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche
Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen)."
Sie schreiben "erhalten in und nicht für"....
Aber egal.... weltgeschichtlich unbedeutend ....Danke für die Info