Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion

Begonnen von Erpelente, 09.12.2023 13:05

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Umlauf

Zitat von: FearOfTheDuck in 18.12.2023 20:58
Zitat

§ 5

Inkrafttreten

Unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung zwischen den
Tarifvertragsparteien vom 9. Dezember 2023 bis zum Ablauf des 19. Januar 2024 von
keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird, tritt dieser Tarifvertrag am 9. Dezember
2023 in Kraft.


Die Frage wäre, warum sie widerrufen sollten und ob man darum abwartet.

Das Widerrufen geht beidseitig. Die IAP ist an der Gültigkeit der eigentlichen Tarifeinigung gekoppelt.
Vorher wäre die Zahlung nur unter Vorbehalt möglich, so wie es bei den Bundesbeamten geschehen ist. Beim Bund haben die unterschiedlichen Besoldungsstellen auch unterschiedlich lange gebraucht. Besonders lange hat die Stelle des Digitalministeriums gebraucht.  ;D

Das BVA hat unter Vorbehalt mit den September-Bezügen gezahlt.

Bei den TB über das BVA lief es so:
Einigung:22.04.
Erklärungsfrist:17.05.
Ende Redaktion:06.07.

Zahlung erfolgte punktgenau mit dem Juni-Gehalt.

Warnstreik

#946
Zitat von: AndyHH in 17.12.2023 13:49
Zitat von: MarieH in 15.12.2023 16:51
Hat jemand aus Hamburg schon etwas über den Zahlungstermin gehört? Verzögert sich in Hamburg ebenfalls die Auszahlung?

In Hamburg soll die Auszahlung laut Herrn Dr. Dressel mit der Januarabrechnung erfolgen, somit im Januar 1920€ Inflationsprämie.


Fairerweise muss man sagen, dass die Abrechnung schon lief und das mit vertretbarem Aufwand in Hamburg nicht mehr zu bewerkstelligen war. Rückrechnungen sind immer Kacke - aber hier ändert sich ja tatsächlich an Steuern und Abgaben und ähnlichem nichts.


Zitat von: Lämpel in 18.12.2023 20:23
Vermutlich läuft allerorten die entsprechende Software noch auf einem alten 386 im Keller, und bevor man etwas ändert muss man erst bis zum nächsten Vollmond warten um Schlag Mitternacht unter der alten Eiche einen Pac-Man zu opfern...

Nein, tut es (natürlich) nicht. So eine Abrechnung (die auch oft Beamte, Pensionäre und Beihilfe) abrechnet, läuft schon am Monatsanfang mit allem Gedöns los. Dann wird geprüft, Dinge nachgepflegt etc. Niemand will fehlerhafte Abrechnungen.

Wenn man sich mal anschaut welches Ausmaß die entsprechenden HCM-Systeme bei den Ländern (oder dem Bund) haben, dann ist das schon nen ganz schönes Brett. 

Marko

Zitat von: Umlauf in 19.12.2023 09:30
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.12.2023 20:58
Zitat

§ 5

Inkrafttreten

Unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung zwischen den
Tarifvertragsparteien vom 9. Dezember 2023 bis zum Ablauf des 19. Januar 2024 von
keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird, tritt dieser Tarifvertrag am 9. Dezember
2023 in Kraft.


Die Frage wäre, warum sie widerrufen sollten und ob man darum abwartet.

Das Widerrufen geht beidseitig. Die IAP ist an der Gültigkeit der eigentlichen Tarifeinigung gekoppelt.
Vorher wäre die Zahlung nur unter Vorbehalt möglich, so wie es bei den Bundesbeamten geschehen ist. Beim Bund haben die unterschiedlichen Besoldungsstellen auch unterschiedlich lange gebraucht. Besonders lange hat die Stelle des Digitalministeriums gebraucht.  ;D

Das BVA hat unter Vorbehalt mit den September-Bezügen gezahlt.

Bei den TB über das BVA lief es so:
Einigung:22.04.
Erklärungsfrist:17.05.
Ende Redaktion:06.07.

Zahlung erfolgte punktgenau mit dem Juni-Gehalt.

Soweit ich das richtig im Kopf habe steht im TV-L, dass die IAP nicht der Erklärungsfrist unterliegt. Von daher hätte die IAP bereits vor Ablauf der Widerufsfrist ausgezahlt werden können.

Board00

Weiß zufällig jemand wenn die Einmalzahlung in Thüringen ausgezahlt werden soll.


Umlauf

Zitat von: Marko in 19.12.2023 10:56
Zitat von: Umlauf in 19.12.2023 09:30
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.12.2023 20:58
Zitat

§ 5

Inkrafttreten

Unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung zwischen den
Tarifvertragsparteien vom 9. Dezember 2023 bis zum Ablauf des 19. Januar 2024 von
keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird, tritt dieser Tarifvertrag am 9. Dezember
2023 in Kraft.


Die Frage wäre, warum sie widerrufen sollten und ob man darum abwartet.

Das Widerrufen geht beidseitig. Die IAP ist an der Gültigkeit der eigentlichen Tarifeinigung gekoppelt.
Vorher wäre die Zahlung nur unter Vorbehalt möglich, so wie es bei den Bundesbeamten geschehen ist. Beim Bund haben die unterschiedlichen Besoldungsstellen auch unterschiedlich lange gebraucht. Besonders lange hat die Stelle des Digitalministeriums gebraucht.  ;D

Das BVA hat unter Vorbehalt mit den September-Bezügen gezahlt.

Bei den TB über das BVA lief es so:
Einigung:22.04.
Erklärungsfrist:17.05.
Ende Redaktion:06.07.

Zahlung erfolgte punktgenau mit dem Juni-Gehalt.

Soweit ich das richtig im Kopf habe steht im TV-L, dass die IAP nicht der Erklärungsfrist unterliegt. Von daher hätte die IAP bereits vor Ablauf der Widerufsfrist ausgezahlt werden können.

Die IAP selbst nicht. Aber sie hat eine auflösende Bedingung zum eigentlichen Tarifergebnis. Steht alles in §5.
Somit steht sie noch auf wackligen Füßen.



Muschebubu

@JC83... Soll das eine gute Idee sein, einen aktuellen Artikel, der hinter der paywall steckt hier freizugeben? Mann könnte ja einfach darauf hinweisen, dass offenbar Befürchtungen bestehen, dass man sich an der Hauptstadtzulage übernehmen könnte, weil die zusätzlichen Kosten bei über 30 Millionen liegen könnten. Und dann würde man anmerken, dass Berlin sich gut überlegen muss, den Angestellten nun die Zulage deshalb zu streichen.

Zinc

Zitat von: JC83 in 19.12.2023 14:10
Zitat von: Zinc in 19.12.2023 13:50
Zitat von: Börliner in 19.12.2023 11:30
Eventuell zu früh gefreut über die Tarifierung der Haupstadtzulage?
https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-tarifeinigung-in-berlin-profitieren-jetzt-auch-tausende-kita-beschaftigte-von-der-hauptstadtzulage-10922248.html

Lesen Sie weiter mit Tagesspiegel Plus...

Artikel ohne paywall:

https://archive.is/mqlwP

"Beobachter bezweifeln, dass die Ländervertreter ,,wussten, was sie taten", als sie den Tarifvertrag unterschrieben."

Das bringt irgendwie alles gut auf den Punkt. 

Muschebubu

Und andererseits, der Landeshaushalt in Berlin hat ein Volumen von 40 Mrd. Euro. Das man da überhaupt auf die Idee kommt, sich so zu äußern. Ich verstehe dies eher als Hinweis, dass keiner Hoffnung haben braucht, dass die im kommenden Jahr nach oben angepasst wird.

Ulf

Ein Gedanke auf den mich MoinMoin mal in der Diskussion um die Tarifverhandlungen brachte: Man kann die erzielten Tarifabschlüsse auch mit dem Durchschnittseinkommen zum Erlangen eines Rentenpunkt ins Verhältnis setzen, um zu sehen, ob gut oder schlecht abgeschlossen wurde.

Ich vergleiche mal die Durchschnittsentgelte 2021 mit 2024:

OST:    2021: 38.317 € / 2024: 45.358 € = +18,4%
WEST:  2021: 40.463 € / 2024: 45.358 € = +12,1 %

TVL-Steigerungen im Mittel: 1,3% * 2,8% * 4,76% (als "umgerechneter Sockel") = + 9,1% im Mittel

Klingt für WEST nicht so schlimm --> 3% weniger. Für den Bereich OST ist es mehr.

In der E 14/6 sind es dank Sockelbeträgen beispielsweise jedoch nur 1,3% * 2,8% * 3,11% (als "umgerechneter Sockel") = + 7,4 %

In der E 11/6 sind es 1,3% * 2,8% * 3,72% (als "umgerechneter Sockel") = + 8,0 %

Dafür bei E 6/6 1,3% * 2,8% * 5,95 % (als "umgerechneter Sockel") = + 10,3 %

Es ist also klar wo die AG und die Gewerkschaften ihre Prioritäten setzen...

Daten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2023/

Warnstreik

Zitat von: Ulf in 20.12.2023 09:51
Ich vergleiche mal die Durchschnittsentgelte 2021 mit 2024:

OST:    2021: 38.317 € / 2024: 45.358 € = +18,4%
WEST:  2021: 40.463 € / 2024: 45.358 € = +12,1 %

TVL-Steigerungen im Mittel: 1,3% * 2,8% * 4,76% (als "umgerechneter Sockel") = + 9,1% im Mittel

Du unterliegst hier einem Irrtum: was du oben nennst sind nicht die Durchschnittsentgelte in Ost und West sondern die bundesweiten Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Sozialversicherung. Derzeit werden ostdeutsche Renten noch "höherbewertet" - sie bekommen also einen Bonus auf die Einzahlungen, da die Löhne im Oste immernoch deutlich niedriger sind. Das fällt ab 2025 komplett weg, wodurch Ostrentner durschnittlich weniger Punkte und damit weniger Rentenanspruch erwerben. Auf gut Deutsch: Bestandsrentner finden die Anpassung durfte, Einzahler eher doof ;-)

Aber nochmal zur Ausgangslage: Der oben genannte Wert hat  wenig mit den Durchschnittsentgelten in jeweils Ost oder West zu tun, das Durchschnittsentgelt in Ost ist in den letzten 3 Jahren im Verhältnis sogar geschrumpft.

https://taz.de/Lohnluecke-zwischen-Osten-und-Westen/!5948367/

Was man aber sagen muss: Im Osten sind die Gutverdiener die Angestellten von Bund, Kommunen und Ländern - hier sind die Abschlüsse jetzt erst gekommen und wirken dann nach. 


Zitat von: Ulf in 20.12.2023 09:51
In der E 11/6 sind es 1,3% * 2,8% * 3,72% (als "umgerechneter Sockel") = + 8,0 %

Dafür bei E 6/6 1,3% * 2,8n son% * 5,95 % (als "umgerechneter Sockel") = + 10,3 %

Es ist also klar wo die AG und die Gewerkschaften ihre Prioritäten setzen...

Natürlich ist das klar - das war und ist doch von vornherein klar kommuniziert worden und betriff bis auf die IGM so ziemlich alle Gewerkschaften. Das Argument war und ist, dass die kleinen Lohngruppen von der starken Inflation besonders betroffen sind weil sie eben weniger Puffer und Chance zur Substitution haben. Andere Tarifverträge haben einen reinen Sockelabschluss verhandelt.
Muss man nicht gut finden - aber überraschend ist das nicht ;-)

Ulf

Nunja, die Zahlen zeigen zumindest, dass der Abschluss nicht ausreicht, um zukünftig genau so viele Rentenpunktanteile zu sammeln wie 2021. Auch dann, wenn ich mich nur auf WEST beziehe.

Das Durchschnittsentgelt ist auch nicht einfach nur aus der Luft gegriffen, sondern wird gemäß  §68 SGB IV u.a. auf Grundlage der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ermittelt. Für 2024 ist es noch eine Prognose als vorläufiger Wert.

Übrigens die Inflation lag im Zeitraum von Januar 2021 bis November 2023 bei ca. 16,1%.

Egal wie man es dreht oder wendet - insbesondere für die oberen EG ist es ein schlechtes Ergebnis.

cyrix42

Die Inflation ist die Teuerungsrate im Jahresvergleich. Insofern betrug die Inflationsrate im genannten Zeitraum ca. 8,1%/Jahr.