Autor Thema: [NW] Ungleichbehandlung Notfallsanitäter-Zulage?  (Read 934 times)

Reely

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Hallo zusammen,

A ist Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes. B ist Beamter der besonderen Fachrichtung. Beide sind in einer Rettungsleitstelle in NRW tätig, verfügen über die Qualifikation des Notfallsanitäters und führen 1:1 die gleiche Tätigkeit aus.

B fühlt sich benachteiligt, da er im Gegensatz zu A bei identischer Tätigkeit / Qualifikation als Notfallsanitäter keine Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 64a (Fn 33) LBesG erhält. Ist sein Einwand gerechtfertigt und welche Möglichkeiten hätte B eine Gleichbehandlung einzufordern?

Vielen Dank für Feedback!

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[NW] Ungleichbehandlung Notfallsanitäter-Zulage?
« Antwort #1 am: 29.07.2024 14:49 »
das Landesbesoldungsgesetz ist da im Wortlaut eindeutig.

Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ besitzen, erhalten eine Zulage.

Das man sich benachteiligt fühlt kann ich nachvollziehen, sehe jedoch über das LBesG grad keine Möglichkeit die Zulage einzufordern.