Hallo zusammen,
A ist Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes. B ist Beamter der besonderen Fachrichtung. Beide sind in einer Rettungsleitstelle in NRW tätig, verfügen über die Qualifikation des Notfallsanitäters und führen 1:1 die gleiche Tätigkeit aus.
B fühlt sich benachteiligt, da er im Gegensatz zu A bei identischer Tätigkeit / Qualifikation als Notfallsanitäter keine Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 64a (Fn 33) LBesG erhält. Ist sein Einwand gerechtfertigt und welche Möglichkeiten hätte B eine Gleichbehandlung einzufordern?
Vielen Dank für Feedback!