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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
InVinoVeritas:
In Bayern sichert Füracker bereits eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf Beamtenbereich zu.
In einer offiziellen Pressemitteilung des stmfh:
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/
Admin:
Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.
Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.
Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.
LehrerBW:
--- Zitat von: Admin am 09.12.2023 19:52 ---Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.
Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.
Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.
--- End quote ---
Warum werden die 200€ Sockel als 2,8% dargestellt?
rudihus:
--- Zitat von: Admin am 09.12.2023 19:52 ---Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.
Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.
Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.
--- End quote ---
Meine Frage ist dieselbe wie die meines Vorredners. 200 EUR Sockelbetrag sind in den allermeisten Fällen mehr als 2,8%. Warum werden die 200 EUR Sockelbetrag als 2,8% dargestellt?
Stefan35347:
Es müsste auch die bisherige Tabelle (Besitzstand, 2023 alt)) einschließlich der Erhöhung dargestellt werden. Bzw. auch der Rechner....
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