Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.
Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.
Genau das ist der springende Punkt.
Dieses Gebot gibt es im Tarifrecht nicht, da es ein Ausfluss des Alimentationsprinzips ist.
Und, ja, die Gewerkschaften verhandeln für die Arbeitnehmer und beachten daher diese Problematik nicht.
Grundsätzlich wären Sockelbeträge für Beamte so ungünstig nicht, da diese eine größere prozentuale Erhöhung bewirken als bei vergleichbaren Angestelltengehältern (z.B. A11 zu EG 11), da diese im Brutto deutlich höher sind.