Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 93072 times)

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #150 am: 31.01.2024 11:13 »
Du bringst es mit beiden Beiträgen auf den Punkt, lotsch!

Malkav

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #151 am: 31.01.2024 11:47 »
Man kann und will sich das einfach nicht vorstellen und will es nicht wahr haben.

Das ist das wirklich traurige, dass man den Glauben an das Handeln von Legislative und Exekutive auf dem Boden des Grundgesetzes gerade vorsätzlich abtrainiert bekommt. Es ist menschlich und psychologisch wohl sehr verständlich, dass ein Beamter es mit den Grundrechten nicht mehr ganz so eng sieht, wenn ggf. sein eigener Minister (als Landtagsabgeordneter) vorsätzlich die Verfassung bricht bzw. die grundrechtsgleichen rechte der Beamten verletzt.

Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie ich als kleiner Probezeitbeamter mal bei einer Gewerkschaftsveranstaltung saß und ein Vertreter des dbb polterte von wegen Verfassungsbruch durch die Regierung etc.

Ich hab den als Spinner abgetan, bis ich mich dann doch mal ein wenig ins Thema eingearbeitet hatte. Ich konnte mir bis dahin einfach nicht vorstellen, dass "die Politik" in allen Ländern und dem Bund konzertiert und vorsätzlich das Recht brechen würde. Das klingt für mich (selbst jetzt) immer sooo sehr nach Verschwörungstheorie ...

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #152 am: 31.01.2024 12:14 »
Und zugleich gehen verschiedene weitere Entwicklungen mit staatlicherseits vollzogenen Rechtsstaatsverletzungen gerne Hand in Hand, weshalb der Grundsatz gilt, wehret den Anfängen:

"'Wo der Rechtsstaat, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen geschwächt werden, dort blüht die Korruption', erklärte Transparency-Chefin Alexandra Herzog" (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/korruption-index-transparency-international-kriminalitaet-100.html?utm_source=pocket-newtab-de-de)

Eine amtsangemessene Alimentation aller Richter, Staatsanwälte und Beamten soll staatlicherseits ja nicht als Selbstzweck gewährt werden, sondern die volle rechtsstaatliche Funktionsfähigkeit des staatlichen Gewaltmonopols mit garantieren. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht auch dem Besoldungsgesetzgeber unlängst ins Stambuch geschrieben:

"Die Entwicklung des Berufsbeamtentums ist historisch eng mit derjenigen des Rechtsstaats verknüpft: War der Beamte ursprünglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem veränderten Staatsverständnis vom Fürsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. Das Berufsbeamtentum als Institution gründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung. Es soll eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden [...] Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren [...]. Die Besoldung des Beamten stellt kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen dar, sondern ist eine 'Gegenleistung' des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann [...]. Deshalb ist die Folgerung unabweisbar, dass die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts als ein besonders wesentlicher hergebrachter Grundsatz anzusehen ist, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist" (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html;jsessionid=6E90664072D29127C020FEB36B6FF3E1.internet961) -, Rn. 118 u. 123).

Kornblum

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #153 am: 31.01.2024 14:29 »
Hier geht es um die Tarifverhandlungen für Bayern. Wenn man Beiträge löscht, dann bitte konsequent (liebe Mods)... Geht gegen den letzten Beitrag.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #154 am: 31.01.2024 16:02 »
Ich denke, wir sind uns einig in der politischen Bewertung der AfD, Zugroaster, nämlich dass wir diese Partei für unwählbar und eine Gefahr für unseren liberalen Rechtsstaat halten. Denn eine Vielzahl derer Funktionäre müssen als offen rechtsextrem und eine nicht geringe Zahl derer als offene Neonazis betrachtet werden. Eine Partei, in der sich führende Funktionäre offensichtlich den Nürnberger Rassegesetzen deutlich näher als dem Grundgesetz fühlen und also entsprechend so handeln, nachdem sie von einer Mehrheit der Funktionäre auf einem Partitag in dieses Amt gewählt worden sind (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-ulbrich-ruecktritt-vize-parteischiedsgericht-100.html), oder deren Co-Vorsitzende die Befreiung Deutschlands vom Nationlsozialismus weiterhin als ihre Niederlage betrachtet (https://www.juedische-allgemeine.de/politik/befreiung-deutschlands-niederlage-deutschlands-kritik-an-weidels-aussage-zum-8-mai/) und das als einzigen Grund anführt, wieso sie nicht nach Russland gefahren ist, wo sie sich ansonsten aus nachvollziehbaren Gründen sehr gerne aufhält, zeigt sich in ihrem Kern wiederkehrend als offen verfassungsfeindlich - entsprechend halte ich genauo wie Du wenig davon, Wähler dieser Partei automatisch als "Protestwähler" und also automatisch als kurzzeitig Verirrte anzusehen. Jeder, der das wählt, weiß spätestens heute, was und wen er wählt. Ich verschließe mich zwar weiterhin keinem Gespräch mit AfD-Wählern - aber in Anbetracht einer in weiten Teilen faschistischen und in nicht geringen Teilen neonazistischen Führungsmannschaft dieser Partei fällt es mir zunehmend schwerer, Gründe von deren Wählern für ihre Wahl noch irgendwie nachvollziehen zu können. Wer offene Verfassungfeinde wählt, muss wissen, dass er offene Verfassungsfeinde unterstützt und sich also in seinem Wahlverhalten mindestens mittelbar ebenfalls verfassungsfeindlich verhält.

Allerdings stellt sich die Frage, wieso die Zahl derer, die diese Partei wählen, nicht kleiner, sondern zunehmend größer wird. Das dürfte unmittelbar weitgehend nichts mit der seit Jahr und Tag gezielt verfassungswidrigen Ausgestaltung des Besoldungsrechts als solchem zu tun haben; denn dazu ist das Thema für größte Teile der Bevölkerung (zu) unbekannt oder unwichtig.

Allerdings dürften nicht wenige derer, die sich als "Protestwähler" begreifen und dann die AfD wählen, das nicht aus einer verfassungsfeindlichen Gesinnung heraus tun (Umfragen kommen in den letzten vierzig Jahren recht regelmäßig zu einem hohen einstelligen Prozentwert von potenziellen Wählern mit einem geschlossen rechtsextremen Weltbild; die tatsächliche Zahl der AfD-Wähler reicht über diesen Teil ihrer Stammwählerschaft jedoch hinaus) - und davon gibt es genügend Menschen, die sich von den demokratischen Parteien abwenden, ohne dass sie Anhänger einer geschlossen rechtsextremen Ideologie sind. Sie wenden sich von den demokratischen Parteien ab, weil sie sich von ihnen nicht hinreichend vertreten fühlen und/oder deren Handeln als problematisch betrachten. Genau um diesen Menschen geht es m.E. aber und sollte es der Politik zentral gehen, wenn man unseren demokratischen Rechtsstaat in seinem Fundament erhalten will - denn das Fundament basiert auf Zustimmung und Teilhabe.

Genau diesen Menschen und Wählern leistet man nun in ihrem Wahlverhalten Vorschub, wenn man als Besoldungsgesetzgeber zunehmend extreme Mittel und Wege sucht, um sich hier wissentlich und willentlich vom Boden der Verfassung zu entfernen - wenn das Besoldungsrecht, was die öffentliche Wahrnehmung anbelangt weiterhin ein eher kleines ist, so zeigt sich in ihm aber ein verfassungsrechtliches Problem, das auch in anderen Feldern des Verfassungsrechts zu finden ist, man muss hier nur an die Entscheidung vom 15. November 2023 über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erinnern und das also nicht klein ist, da unser demokratischer Rechtsstaat davon abhängt, dass sich alle an seine Regeln halten und die politisch Mächtigen insbesondere.

Dabei habe auch ich wiederkehrend umfassen nachgewiesen, dass die demokratischen Parteien seit spätestens Anfang 2021 wiederkehrend und konzertiert wissentlich und willentlich, also zielgerichtet im Besoldungsrecht verfassungswidrig handeln. Man kann das Besoldungsrecht von daher mit Fug und Recht, also sachlich berechtigt, als schwärende Wunde des Verfassungsrechts begreifen. Und hier nun setzt meine politische (und nicht juristische) Kritik an - ich bin als Mensch und Staatsbürger nicht bereit zu akzeptieren, dass demokratische Parteien gezielt und konzertiert in den Parlamenten verfassungswidrig handeln und damit unser Verfassungsrecht beschädigen, das darüber hinaus zurzeit von Verfassungsfeinden massiv angegriffen wird. Ich sehe jeden demokratischen Politiker, der so handelt, in Mitverantwortung für ein Erstarken der AfD - denn ich denke nicht, dass es ein falscher Zusammenhang ist (wie Du das meinst, wenn ich das, was Du schreibst, richtig verstehe), wenn ich davon ausgehe, dass sich demokratische Parteien nicht nur, aber gerade in Zeiten, in denen sich der demokratische Rechtsstaat unter Druck zeigt, besonders penibel an das Verfassungsrecht halten müssen, dass gerade in diesen Zeiten die Qualität der Gesetzgebung hochgehalten werden muss, nämlich um so den Unterschied zwischen einem un- und antidemokratischen Politikverständnis von offen verfassungsfeindlichen Parteien und dem von demokratischen Parteien zu zeigen. Das ist für mich ein zentrales Kriterium für die viel und gerne beschworene "Brandmauer". Wer eine "Brandmauer" gegenüber Verfassungsfeinden aufrechterhalten will und gleichfalls will, dass diese "Brandmauer" über die politische Klasse hinaus weiterhin auch in der Bevölkerung erhalten bleibt, der hat sich in seinem Handeln konsequent in das Verfassungsrecht einzufinden: Denn das ist die eigentliche "Brandmauer", weil sie (oder genauer: es) Demokratie von Antidemokratie scheidet.

Entsprechend gehe ich weiterhin davon aus, dass nicht Leute wie ich als Überbringer schlechter Nachrichten die sind, die die Veranwortung für ein Erstarken der AfD tragen, sondern dass eine nicht den Rechtsstaat achtende Politikgestaltung zu kritisieren ist, indem man sie sachlich als solche nachweist. Wer offen verfassungswidrig handelt, muss in einem Rechtsstaat entsprechend so benannt und behandelt werden. So zumindest ist meine Sichtweise. Die falschen Zusammenhänge, von denen Du abschließend sprichst, finden sich als schlechte Nachricht in den Besoldungsgesetzen der letzten Jahre - und nicht in dem Nachweis, dass diese Gesetze verfassungswidrig sind und dass das eine schlechte Nachricht ist.

@ Kornblum

Gerade weil es hier hier im Beamtenforum um die Besoldungsrunde in Bayern und damit um die weitere gesetzliche Regelung geht, sollten wir auch die Fragen, die um verfassungswidrige Gesetze kreisen, hier offen diskutieren können, denke ich. Es weiß jetzt ja jeder, den die Debatte nicht interessiert, dass die diesbezüglich Schreibenden für ihn nicht interessante Teilthemen des Gesamthemas betrachten, sodass sie einfach bspw. Zugroaster oder meine Beiträge nicht lesen, sondern über sie wegscrollen können. Das Thema ist leider vielschichtig, sodass es - denke ich - wiederkehrend komplexer Debatten bedarf wie nun auch diese.

Angelsaxe

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #155 am: 31.01.2024 16:39 »
Hier geht es um die Tarifverhandlungen für Bayern. Wenn man Beiträge löscht, dann bitte konsequent (liebe Mods)... Geht gegen den letzten Beitrag.

Das findet meine Zustimmung. Die Diskussion gleitet ganz schön vom Thema ab.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #156 am: 31.01.2024 18:42 »
Nochmal zurück zum Thema:

Sollte das bayerische Finanzministerium tatsächlich den Sockelbetrag so umgerechnet haben auf 4,76%, dann wäre dies schon seltsam. Vor Vertretern des Bayrischen Beamtenbund hat man noch versprochen, dass der Sockelbetrag so bleibt und „gerade so“ noch verfassungskonform wäre. Herr Söder sagte noch, dass von der Bezügeerhöhung vor allem die niedrigeren Besoldungsgruppen (A5/A6…) profitieren würden. Dies wäre ja nicht mehr so ganz der Fall, wenn man den Sockelbetrag streicht.

Ich verstehe natürlich auch, die Beamten, die mit A13/A14+, von einen Sockelbetrag weniger profitieren würden und diese demnach gegen einen Sockelbetrag sind.

Bayern könnte ja auch einfach eine Zulage mit dem Unterschiedsbetrag zum Sockelbetrag zahlen. Damit wäre doch sicher das Abstandsgebot gewahrt 😅

Angelsaxe

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #157 am: 31.01.2024 19:44 »
Am besten wäre man erhöht prozentual so, dass es mindestens 200 Euro entspricht. So zirka neun, sagen wir glatt zehn Prozent.  8)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #158 am: 31.01.2024 23:53 »
Woher komme eure Vermutungen zur prozentualen Umrechnung des Sockels?

Mir ist weiterhin der Sockelbetrag in Bayern bekannt.

Nao

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #159 am: 01.02.2024 08:32 »
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor


Im Rahmen der Ressortanhörung hat das Bayerische Finanzministerium am 30. Januar
2024 auch dem Bayerischen Beamtenbund (Verbandsinformation) einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigen des
öffentlichen Dienstes der Länder nun zeitgleich und systemgerecht auf die
bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor
- Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro und eine
- lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab
1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich
100 Euro und ab 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
in Höhe von monatlich 50 Euro.

Darüber hinaus erhalten Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Anwärterinnen
zusätzlich zur Erhöhung der Bezüge eine Sonderzahlung
(Inflationsausgleichszahlung) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Dies gilt auch für Versorgungsempfänger/-innen, die diese Sonderzahlung nach ihren
jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengelds erhalten.

Für die Monate Oktober, November und Dezember des Jahres 2023 beträgt die
Inflationsausgleichszahlung einmalig für Beamtinnen und Beamte 1.800 Euro, für
Anwärterinnen und Anwärter 1.000 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die
Einmalzahlung anteilig. Voraussetzung für aktive Beamte ist, dass am Stichtag
09.12.2023 ein Beamtenverhältnis bestanden hat und in der Zeit vom 01.08.2023 bis
zum 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von je 120 Euro, Anwärterinnen und
Anwärter je 50 Euro. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Monat an mindestens
einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Bei der Gewährung anderer Besoldungsbestandteile bleiben die
Inflationsausgleichszahlungen unberücksichtigt, sie werden z. B. nicht in die
jährlichen Sonderzahlungen (sog. Weihnachtsgeld) oder bei der Berechnung des
Altersteilzeitzuschlags einbezogen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und geht dann nochmals
in die Verbändeanhörung, bevor das Gesetz vom Landtag beraten und beschlossen
werden kann.

31.01.2024

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #160 am: 01.02.2024 09:20 »
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor


Im Rahmen der Ressortanhörung hat das Bayerische Finanzministerium am 30. Januar
2024 auch dem Bayerischen Beamtenbund (Verbandsinformation) einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigen des
öffentlichen Dienstes der Länder nun zeitgleich und systemgerecht auf die
bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor
- Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro und eine
- lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab
1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich
100 Euro und ab 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
in Höhe von monatlich 50 Euro.

Darüber hinaus erhalten Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Anwärterinnen
zusätzlich zur Erhöhung der Bezüge eine Sonderzahlung
(Inflationsausgleichszahlung) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Dies gilt auch für Versorgungsempfänger/-innen, die diese Sonderzahlung nach ihren
jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengelds erhalten.

Für die Monate Oktober, November und Dezember des Jahres 2023 beträgt die
Inflationsausgleichszahlung einmalig für Beamtinnen und Beamte 1.800 Euro, für
Anwärterinnen und Anwärter 1.000 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die
Einmalzahlung anteilig. Voraussetzung für aktive Beamte ist, dass am Stichtag
09.12.2023 ein Beamtenverhältnis bestanden hat und in der Zeit vom 01.08.2023 bis
zum 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von je 120 Euro, Anwärterinnen und
Anwärter je 50 Euro. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Monat an mindestens
einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Bei der Gewährung anderer Besoldungsbestandteile bleiben die
Inflationsausgleichszahlungen unberücksichtigt, sie werden z. B. nicht in die
jährlichen Sonderzahlungen (sog. Weihnachtsgeld) oder bei der Berechnung des
Altersteilzeitzuschlags einbezogen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und geht dann nochmals
in die Verbändeanhörung, bevor das Gesetz vom Landtag beraten und beschlossen
werden kann.

31.01.2024

Da bin ich mal auf die Stellungnahme des bayer. Richtervereins gespannt.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #161 am: 01.02.2024 09:26 »
Hier geht es doch nur um die Umsetzung des Tarifergebnisses.

Dokumentenfahrer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #162 am: 01.02.2024 09:37 »
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor





Habe die Info über einen anderen Kanal auch erhalte und kann dies bestätigen.

Anhörung der Verbände etc. erfolgt im Februar im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #163 am: 01.02.2024 11:22 »
Dann wird das mit der Auszahlung vor den Aprilbezügen nichts.

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #164 am: 01.02.2024 11:36 »
Dann wird´s fast was mit der IAP, wie von manchen gefordert in einem Betrag  ;)