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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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Angelsaxe:

--- Zitat von: Kornblum am 31.01.2024 14:29 ---Hier geht es um die Tarifverhandlungen für Bayern. Wenn man Beiträge löscht, dann bitte konsequent (liebe Mods)... Geht gegen den letzten Beitrag.

--- End quote ---

Das findet meine Zustimmung. Die Diskussion gleitet ganz schön vom Thema ab.

websgeisti:
Nochmal zurück zum Thema:

Sollte das bayerische Finanzministerium tatsächlich den Sockelbetrag so umgerechnet haben auf 4,76%, dann wäre dies schon seltsam. Vor Vertretern des Bayrischen Beamtenbund hat man noch versprochen, dass der Sockelbetrag so bleibt und „gerade so“ noch verfassungskonform wäre. Herr Söder sagte noch, dass von der Bezügeerhöhung vor allem die niedrigeren Besoldungsgruppen (A5/A6…) profitieren würden. Dies wäre ja nicht mehr so ganz der Fall, wenn man den Sockelbetrag streicht.

Ich verstehe natürlich auch, die Beamten, die mit A13/A14+, von einen Sockelbetrag weniger profitieren würden und diese demnach gegen einen Sockelbetrag sind.

Bayern könnte ja auch einfach eine Zulage mit dem Unterschiedsbetrag zum Sockelbetrag zahlen. Damit wäre doch sicher das Abstandsgebot gewahrt 😅

Angelsaxe:
Am besten wäre man erhöht prozentual so, dass es mindestens 200 Euro entspricht. So zirka neun, sagen wir glatt zehn Prozent.  8)

Beamter:
Woher komme eure Vermutungen zur prozentualen Umrechnung des Sockels?

Mir ist weiterhin der Sockelbetrag in Bayern bekannt.

Nao:
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor

Im Rahmen der Ressortanhörung hat das Bayerische Finanzministerium am 30. Januar
2024 auch dem Bayerischen Beamtenbund (Verbandsinformation) einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigen des
öffentlichen Dienstes der Länder nun zeitgleich und systemgerecht auf die
bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor
- Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro und eine
- lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab
1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich
100 Euro und ab 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
in Höhe von monatlich 50 Euro.

Darüber hinaus erhalten Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Anwärterinnen
zusätzlich zur Erhöhung der Bezüge eine Sonderzahlung
(Inflationsausgleichszahlung) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Dies gilt auch für Versorgungsempfänger/-innen, die diese Sonderzahlung nach ihren
jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengelds erhalten.

Für die Monate Oktober, November und Dezember des Jahres 2023 beträgt die
Inflationsausgleichszahlung einmalig für Beamtinnen und Beamte 1.800 Euro, für
Anwärterinnen und Anwärter 1.000 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die
Einmalzahlung anteilig. Voraussetzung für aktive Beamte ist, dass am Stichtag
09.12.2023 ein Beamtenverhältnis bestanden hat und in der Zeit vom 01.08.2023 bis
zum 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von je 120 Euro, Anwärterinnen und
Anwärter je 50 Euro. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Monat an mindestens
einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Bei der Gewährung anderer Besoldungsbestandteile bleiben die
Inflationsausgleichszahlungen unberücksichtigt, sie werden z. B. nicht in die
jährlichen Sonderzahlungen (sog. Weihnachtsgeld) oder bei der Berechnung des
Altersteilzeitzuschlags einbezogen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und geht dann nochmals
in die Verbändeanhörung, bevor das Gesetz vom Landtag beraten und beschlossen
werden kann.

31.01.2024

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