Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 92991 times)

websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #195 am: 02.02.2024 14:12 »
Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.


Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #196 am: 02.02.2024 14:12 »
[...] kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.
Und wo hast du die Thematik jetzt objektiv betrachtet?
Du nimmst Dinge an, die auch noch einen verdammt frechen Unterton haben und verkaufst das als "objektiv".

Es geht doch gerade darum, dass sich jemand die "Aldi-Butter" nicht mehr leisten kann (übertrieben gesagt), während jemand, der sich die "Marken Bio-Butter" leistet durchaus die Option hat sich auch günstigere Produkte zu holen, wenn es "knapp" wird. Was wäre denn die Alternative zur "Aldi-Butter"? Mülltonne? Verzichten?

Was du ansprichst sind "Luxusprobleme" und ist eine ganz andere Thmatik. "Objektiv betrachtet"... Tzz...

Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Und das sage ich als jemand, der kein Problem damit hat über die Runden zu kommen, sondern sich zur Thematik eigentlich genüsslich zurücklehnen könnte.

Goldene Vier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #197 am: 02.02.2024 14:33 »
Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.


Es ging um die Aussage, dass der Sockelbetrag eine Inflationskompensation ist…. Das ist nur bedingt zielführend… Zum Abstandsgebot an sich und den ständigen Verstößen gegen Verfassungsrecht und die Untätigkeit des BVerfG erspare ich mir entsprechende Ausführungen…

BeamteMeUpScotty

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #198 am: 02.02.2024 18:43 »
Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Dokumentenfahrer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #199 am: 03.02.2024 13:19 »
Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Ich stimme dir dabei grundsätzlich zu, allerdings stößt mir sehr auf, wenn von "Inflationskomponenten" geschrieben wird, da dies im Bezug auf das Gesamtbesoldungsgefüge schlichtweg zu kurz gedacht und nicht korrekt ist.
Doch dies ist Thema der amtsangemessenen Alimentation und dazu gibt es andere Threads und in diesem Jahr hoffentlich entsprechende Urteile des BVerG.

Für mich persönlich ist bezogen auf den Gesetzentwurf der zentrale Kritikpunkt die nicht erfolgte Erhöhung der allg. Zuschläge zum 01.11. eine Frechheit.
Da werden einfach 4,76% nicht erhöht und dies ist auch kaum oder gar nicht begründet.


derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #200 am: 03.02.2024 23:38 »
Zitat

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Welche Kompensation der Inflation? Was da in den Tarifverhandlungen "erreicht" wurde, kompensiert nicht mal die Inflation während der Laufzeit des letzten Tarifvertrags. Und die Inflationsausgleichsprämie ist ein Witz. Die wurde ja schon im 3. Entlastungspaket beschlossen. Die wird jetzt als großer Verhandlungserfolg verkauft. Aber schlimmer ist, dass sie die dauerhaft erhöhte Verbraucherpreise mitnichten ausgleicht.

BerndStromberg

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #201 am: 04.02.2024 09:23 »
Ein weiteres ganz aktuelles Beispiel dafür, dass die Besoldungsgesetzgeber weiter munter Alimentation nach Kassenlage betreiben. Ohne einen lauten, über Fachkreise und -foren hinaus vernehmbaren Paukenschlag aus Karlsruhe wird es nicht gehen. Erst, wenn in Tagesthemen und heute-Journal darüber berichtet wird, dass die Gesetzgeber laut BVerfG nachhaltig Verfassungsrecht brechen, entwickelt sich so etwas wie politischer Druck. Schlimm genug, dass wir schon so seit sind. Die Gefahr für unseren Rechtsstaat geht längst nicht nur von populistischen Protestparteien aus, sondern von den Bällen, die man diesen immer öfter auf den Elfmeterpunkt legt…

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #202 am: 05.02.2024 11:46 »
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

Nao

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #203 am: 05.02.2024 12:42 »
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #204 am: 05.02.2024 14:07 »
Dachte das s steht für später

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #205 am: 05.02.2024 14:37 »
Später ist es sowieso aber auch schlechter....

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #206 am: 05.02.2024 15:25 »
 ;)
Was mich wirklich ein wenig stört, die Dauer der Umsetzung, also die völlige Zinsfreiheit. Wenn ich meinen VWL seit Dez. bis jetzt sehe... Aber gut wieder anderes Thema.
Der Verlust im Bereich der Zulagen ist auch keine schöne Sache.
Ganz toll war auch zu lesen auf der Beamtenbundseite Bund: Das das Streikverbot richtig ist und der Beamte ja klagen kann. Ja, schöne Sache. Auch diese möglichen Rückzahlungen erfolgen ohne Verzinsung. Das macht schon etwas traurig. Darum Hut ab vor Hr. Weselsky. Die Bahn kommt! - Zu Verhandlungen über 35 Std. ! So wird es gemacht, aber was bei den letzten Länderverhandlungen diktiert wurde und als tolles Ergebnis gefeiert wurde... puh... da hätte sich Hr. Weselsky kein müdes Lächeln entlocken lassen. So... bringt zwar nix, aber manchmal muss die Enttäuschung raus. Zum Glück passt die eigene Stelle.

HMeder

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #207 am: 05.02.2024 15:28 »
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?

websgeisti

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« Antwort #208 am: 05.02.2024 16:30 »
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?

Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-,  Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.

HMeder

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #209 am: 05.02.2024 17:05 »
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?

Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-,  Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.

OK, danke.