Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Stefan35347:
Später ist es sowieso aber auch schlechter....
untersterDienst:
;)
Was mich wirklich ein wenig stört, die Dauer der Umsetzung, also die völlige Zinsfreiheit. Wenn ich meinen VWL seit Dez. bis jetzt sehe... Aber gut wieder anderes Thema.
Der Verlust im Bereich der Zulagen ist auch keine schöne Sache.
Ganz toll war auch zu lesen auf der Beamtenbundseite Bund: Das das Streikverbot richtig ist und der Beamte ja klagen kann. Ja, schöne Sache. Auch diese möglichen Rückzahlungen erfolgen ohne Verzinsung. Das macht schon etwas traurig. Darum Hut ab vor Hr. Weselsky. Die Bahn kommt! - Zu Verhandlungen über 35 Std. ! So wird es gemacht, aber was bei den letzten Länderverhandlungen diktiert wurde und als tolles Ergebnis gefeiert wurde... puh... da hätte sich Hr. Weselsky kein müdes Lächeln entlocken lassen. So... bringt zwar nix, aber manchmal muss die Enttäuschung raus. Zum Glück passt die eigene Stelle.
HMeder:
--- Zitat von: Nao am 05.02.2024 12:42 ---
--- Zitat von: Segglmeier am 05.02.2024 11:46 ---Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?
--- End quote ---
nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter
--- End quote ---
Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?
websgeisti:
--- Zitat von: HMeder am 05.02.2024 15:28 ---
--- Zitat von: Nao am 05.02.2024 12:42 ---
--- Zitat von: Segglmeier am 05.02.2024 11:46 ---Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?
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nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter
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Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?
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Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-, Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.
HMeder:
--- Zitat von: websgeisti am 05.02.2024 16:30 ---
--- Zitat von: HMeder am 05.02.2024 15:28 ---
--- Zitat von: Nao am 05.02.2024 12:42 ---
--- Zitat von: Segglmeier am 05.02.2024 11:46 ---Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?
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nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter
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Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?
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Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-, Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.
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OK, danke.
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