Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 93459 times)

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #270 am: 13.02.2024 12:33 »
Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.

Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?

websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #271 am: 13.02.2024 14:28 »
Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.

Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?

Könnte ein Fehler im Gesetzentwurf sein. Im Entwurf steht im § 4 ja nur, dass die Anlagen 4, 5, 7, 8, 9 um jeweils 4,76 % erhöht werden sollen. Denke mal man hat diesen Betrag unten einfach übersehen beim Anpassen. Das sollte normalerweise im Gesetzgebungsverfahren jemanden auffallen.

Zefixx

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #272 am: 14.02.2024 14:25 »
Die Meisterzulage wurde 2019 auf 100€ angehoben (also ca. verdoppelt), dabei wurde sie aber eine nicht dynamisierungsfähige Zulage.
(Auch die vergangenen prozentualen Erhöhungen gingen an der Meisterzulage vorbei)

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #273 am: 14.02.2024 14:38 »
Danke Zefixx, das ist eine klare Aussage! Die Verdoppelung habe ich mitbekommen. Das diese Zulage keiner Dynamisierung unterliegt wusste ich nicht und erklärt den Festbetrag.

Woraus kannst du entnehmen, welche Zulagen keiner Dynamisierung unterliegen?

Zefixx

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #274 am: 14.02.2024 15:01 »
@Allgäuer, speziell bei der Meisterzulage habe ich dass aus der Verbandszeitung des JVB, da ich selbst diese Zulage erhalte.
Jetzt soll wohl auch die DUZ lt. Aussage des BBB dynamisiert werden.
Weitere starre Zulagen sind mir in meinem Bereich (Justizvollzug) nicht bekannt.

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #275 am: 15.02.2024 12:03 »
die 6,65 VL sind auch starr, seit gefühlt Jahrtausenden ;-)!

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #276 am: 15.02.2024 12:32 »
Die AKDB kann über die Auszahlung an die kommunalen Beamten noch keine Angaben machen...

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #277 am: 16.02.2024 11:54 »
Die Landeshauptstadt München schließt sich (laut Äußerungen auf dem Intranet WiLMA) dem Vorgehen vom Freistaat Bayern an und beginnt ebenfalls mit der Auszahlung mit den Aprilbezügen Ende März.

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #278 am: 18.02.2024 16:34 »
Die Landeshauptstadt München schließt sich (laut Äußerungen auf dem Intranet WiLMA) dem Vorgehen vom Freistaat Bayern an und beginnt ebenfalls mit der Auszahlung mit den Aprilbezügen Ende März.

Dann nutzt MUC wohl keine Software der AKDB?

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #279 am: 18.02.2024 20:40 »
Finanzministerium:
Auszahlung des Inflationsausgleichs (laufend und einmalig) ist zum Ende März mit den Bezügen April 2024 vorgesehen.

Zumindest bei der größten Kommune soll es wohl ähnlich laufen.

!

oscar0307

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #280 am: 19.02.2024 10:12 »
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

Dann haben wir ja den Unterschied schon gefunden. Ich meine die Strukturzulage nach Art. 33 BayBesG, die in A 13 jeder bayerische Beamte erhält, der früher dem höheren Dienst zugeordnet gewesen wäre. Die Strukturzulage erhöht zudem sowohl die Jahressonderzahlung als auch die Pension.

In Bayern unterscheidet man A 13Z (= A 13 mit Strukturzulage, ehemals höherer Dienst) und A 13 (A 13 ohne Strukturzulage, ehemals gehobener Dienst, ehemals Oberamtsrat).

Du hast bei Deinen Zahlen also einen A 13 gD Bayern mit einem A 13 hD Sachsen verglichen. Rätsel ist gelöst.

Das mit den 98,04 Jahren stimmt folglich.

PS: Du kannst die Strukturzulage im Rechner aktivieren.

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung, weil das doch im Threadverlauf verwirrend ist und nicht mehr klargestellt wird: In Bayern ist A13 sowohl für den gehobenen Dienst (3. QE) als auch den höheren Dienst (4. QE) gleich. Es gibt für A13 Beamte in der 4. QE keine Zulage! Deshalb ist das Z in den Berechnungen falsch und die Werte stimmen nicht! Die Rechnung von BVerfGBeliever ist zutreffend und zeigt, dass Bayern die Spitzenposition in der Besoldung aufgegeben zu haben scheint.

larakat

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #281 am: 19.02.2024 16:22 »
Jetzt muss ich als bayerischer Beamter mit A13/5 kurz einhaken.

Ich (und auch meine A13 besoldeteten Kollegen) bekomme die oben bereits erwähnte Strukturzul. Art.33 (das hat meines Wissens nach nichts mit A13Z zu tun).
In meiner Februarabrechnung waren das (brutto) 101,20€.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Ludwig2

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #282 am: 19.02.2024 17:18 »
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.


Art. 33 Satz 1
A 9 bis A 13
101,20
Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in A 5
23,25

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #283 am: 20.02.2024 07:09 »
So ganz stimmt das aber nicht.

Hier wird die Z- Zulage mit der Strukturzulage vermischt und gD mit hD - die es in Bayern seit über 10 Jahren nicht mehr gibt.

BayBesG Art. 33
Strukturzulage
1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.

BayBesG Art. 34
Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen

Zwei völlig verschiedene "Zulagen"

VG

Dem ist erneut nichts hinzuzufügen: Zwei völlig unterschiedliche Zulagen!!!

Platon

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #284 am: 21.02.2024 16:19 »
Hallo in die Runde!

Gibt es eigentlich einen konkreten Vergleich der Inflationsentwicklung und der Entwicklung der bayerischen Beamtengehälter zwischen dem 01.2022 und 12.2023?
Das müsste doch eigentlich wie eine große Schere weit auseinandergehen. Und da erst 11.2024 eine tatsächliche Erhöhung der Grundgehälter erfolgt, müsste die Schere in 2024 noch weiter auseinandergehen. Die Inflationsausgleichprämie ist ja nur ein einmaliger Effekt, der nicht nachhaltig wirkt.
Also für eine Vergleichskurve (z.B. link) wäre ich dankbar.