Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 93489 times)

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #315 am: 29.02.2024 19:24 »
Gern geschehen, unterster Dienst - zugleich müssen wir davon ausgehen, dass mindestens ein Drittel der Bayerischen Staatsregierung die "neue Formel" des Bundesverfassungsgerichts präzise kennt,  da sie Volljuristen sind. Da es sich bei Art. 3 GG um "einen der vielleicht schwierigsten Rechtssätze des Grundrechtskatalogs" handelt und er als "Fundamentalnorm der Gerechtigkeit" gilt (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 1 und 4), muss gleichzeitig vorausgesetzt werden, dass die anderen zwei Drittel sich aus ihrer herausgehobenen politischen Verantwortung heraus ebenfalls grundlegend mit dem allgemeinen Gleichheitssatz spätestens im Zuge der Verantwortung ihres jeweiligen Hauses für die Erstellung von Gesetzentwürfen beschäftigt haben bzw. sich entsprechend von den Juristen in ihrem jeweiligen Haus haben hinreichend aufklären lassen. Denn alles andere ließe sich vor dem Eid, den jeder von ihnen geleistet hat und der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayMinG bekanntlich lautet: "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten [, so wahr mir Gott helfe]", kaum rechtfertigen.

Die Bayerische Staatsregierung wird also auch in der Vergangenheit während des Kabinettsbeschlusses gewusst haben, was sie hinsichtlich der Ortszuschläge beschlossen hat, um den damaligen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Und in Anbetracht der hohen Zahl an Volljuristen unter den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird dort die Kenntnis im Großen und Ganzen zumindest bei denen, die es wissen konnten und/oder es wissen wollten, ebenfalls kaum anders gewesen sein.

Auch so verstanden wäre es - leider - erstaunlich, wenn sich noch irgendetwas Substantielles am Entwurf ändern würde.

untersterDienst

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 114
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #316 am: 01.03.2024 08:11 »
Ich gehe auch davon aus, dass sich am Entwurf nichts ändert, insbesondere da die Orts-Familienzulage bereits seit 2023 gesetzlich geworden ist. Hier fand eine stille Verschlechterung statt, einen Aufschrei hörte man vom Beamtenbund in Bayern nicht, was für mich völlig unverständlich war/ist! Wer vor 01.01.2023 heiratete bekam/bekommt unabhängig vom Wohnort etwa 145€ Fam.Zuschlag. Wer ab 01.01.2023 heiratete bekommt den Betrag nur in Mietstufe VII!!! Darunter eine Verschlechterung beginnend bei 77€!!! Das hat mich fast von den Socken gehauen, sogar die "Altfälle" bekommen jetzt ohne Mietstufe VII den alten Betrag nur über die Besitzstandswahrung ohne Angleich. Das macht einfach nur unfassbar traurig. Trotzdem einen schönen letzten Tag der Dienstwoche.


Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 295
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #317 am: 01.03.2024 10:24 »
Man hat dem Gesetz deutlich angemerkt, dass es feste haushaltsrechtliche Vorgaben gab. Sinniger Weise hätte man den Ist Stand als Ortsklasse 1 genommen und dann nach oben deutlich nachgelegt. So ist es halt jetzt so, dass die Besoldung weiterhin deutlich verfassungswidrig bleibt.

Meierheim

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #318 am: 01.03.2024 15:16 »
Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 347
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #319 am: 01.03.2024 15:26 »
Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.
Vergiss nicht deine Nachbarn in Ba-Wü, da siehst genau so mau aus ;D.

Odin81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #320 am: 01.03.2024 17:35 »
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?

Kleeblatt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #321 am: 01.03.2024 20:24 »
ja,
die Umsetzung erfolgt auch, wenn ein Kind dazu kommt

Meierheim

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #322 am: 03.03.2024 17:03 »
Seit Mitte Dezember steht auf der Seite des LFF Bayern dass eine Auszahlung der IAP "voraussichtlich" Anfang April stattfindet. Gibt es mittlerweile drei Monate nach dem Tarifabschluss immer noch kein konkretes Datum (nachdem die meisten Bundesländer bereits gezahlt haben).

websgeisti

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #323 am: 03.03.2024 17:24 »
Seit Mitte Dezember steht auf der Seite des LFF Bayern dass eine Auszahlung der IAP "voraussichtlich" Anfang April stattfindet. Gibt es mittlerweile drei Monate nach dem Tarifabschluss immer noch kein konkretes Datum (nachdem die meisten Bundesländer bereits gezahlt haben).

Es ist für April vorgesehen. Bis letzte Woche waren die entsprechenden dynamisch generierten Lohnarten noch nicht im System, aber sollte noch kommen. Noch ist bis übernächste Woche Zeit.

algo86

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #324 am: 04.03.2024 07:24 »
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?

Ich hätte auch eine Frage in diese Richtung, da mich das jetzt etwas verunsichert.
Aktuell erhalte ich Familienzuschlag Stufe 2 für 2 Kinder und verheiratet in Höhe von 446,07 €.
Wenn 1 Kind nun auszieht, welchen Familienzuschlag erhalte ich dann?
Müsste doch Stufe 1 in Höhe von 305,34 € oder?
Ich bin seit 2010 ohne Unterbrechung in Bayern Beamter.

eros

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #325 am: 05.03.2024 07:44 »
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?

Ich hätte auch eine Frage in diese Richtung, da mich das jetzt etwas verunsichert.
Aktuell erhalte ich Familienzuschlag Stufe 2 für 2 Kinder und verheiratet in Höhe von 446,07 €.
Wenn 1 Kind nun auszieht, welchen Familienzuschlag erhalte ich dann?
Müsste doch Stufe 1 in Höhe von 305,34 € oder?
Ich bin seit 2010 ohne Unterbrechung in Bayern Beamter.


2 Kinder bei Ortklasse II

1. Kind, Ortsklasse II:        305.34 €
2. Kind, Ortsklasse II:        140.73 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €
Erh. 2. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €

Gesamt:                             481,81 €


1 Kind

1. Kind, Ortsklasse II:        305.34 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €

Gesamt:                             323,21 €


Das bedeutet hier an dem Beispiel mit Ortsklasse II das du 158,60 € weniger Brutto bekommst
       

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #326 am: 05.03.2024 08:58 »
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –

algo86

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #327 am: 05.03.2024 09:10 »
Danke eros, so habe ich das auch gelesen und verstanden.
Dann bezieht sich die Besitzstandswahrung nur auf den Verheiratetenzuschalg vermute ich?
Das Problem trifft einen also erst, wenn man für keine Kinder mehr Familienzuschlag erhält.

Zitat
Der neue Orts- und Familienzuschlag der Stufe V (bisheriger Familienzuschlag der Stufe 1) wird künftig mit abgestuften Beträgen gewährt, Bestandsbeamte erhalten über eine Besitzstandsregelung dieselben Beträge wie bisher.

Bis 11.2022
149,64 € für verheiratet
127,94 € für das 1. Kind
277,58 € GESAMT


Aktuell
77 € für verheiratet
228,34 € für das 1. Kind
305,34 GESAMT
+ 17,87 € Zuschlag für A9 OK II

Wenn aktuell 1 Kind entfällt, hat man keine Nachteile.
Erst ohne Kinder rutscht man dann von 149,64 € auf 77 € durch den Verlust der Besitzstandswahrung, da sich ja was am Familienzuschlag geändert hat.

websgeisti

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #328 am: 05.03.2024 09:41 »
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –

Mal davon abgesehen, dass der Beamtenbund keine gute Gewerkschaft ist, was soll es neues geben? Die Inflationsausgleichprämie kommt mit den April Bezügen Ende März 2024. Der Gesetzentwurf geht bald in den Landtag.

simon1979

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #329 am: 05.03.2024 09:51 »
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –

Auf ihrer Instagram Seite haben sie gestern bestätigt, dass die Auszahlung IAP und die mtl. Raten Ende März mit der April Besoldung überwiesen werden soll.