[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

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Xar95

Zählen bei diesem Abschluss Referendare als Beamtenanwärter wahrscheinlich eher zu den Auszubildenden oder zum Regelsatz?

Diplom Verwaltungswirt

Der BBB schreibt in Instagram:

,,Auftaktbesuch bei wiederernanntem Finanzminister: Staatsminister Albert
Füracker kündigt schnellstmögliche Umsetzung des Tarifabschlusses auch für bayerische Beamte an.
Zeitgleich und systemgerecht (der Sockelbetrag bleibt)! Auch für Versorgungsempfänger! Faire Einkommensbedingungen für alle Beschäftigten!"

websgeisti

Zitat von: Diplom Verwaltungswirt am 17.12.2023 12:31
Der BBB schreibt in Instagram:

,,Auftaktbesuch bei wiederernanntem Finanzminister: Staatsminister Albert
Füracker kündigt schnellstmögliche Umsetzung des Tarifabschlusses auch für bayerische Beamte an.
Zeitgleich und systemgerecht (der Sockelbetrag bleibt)! Auch für Versorgungsempfänger! Faire Einkommensbedingungen für alle Beschäftigten!"

Ist ja super! Da freuen sich alle Kollegen, das sie keine Sparumsetzung bekommen wie BW.

lotsch

Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

websgeisti

Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

lotsch

Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

websgeisti

#66
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 18:41
Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

Können sie ruhig machen, wenn die Änderung durch ist. Die werden dann sicher eine lineare Erhöhung oben drauf machen müssen und die BesGr näher zusammen bringen.

Aber im Umkehrschluss bedeutet dies ja, dass man dann die Besoldung in allen 16 Bundesländern, sowie dem Bund/Kommunen nochmal anpassen müsste.

derSchorsch

Zitat von: lotsch am 17.12.2023 18:41
Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

@lotsch:
Hast du konkrete Informationen, dass der Richterverein klagen wird? Oder ist das eine Vermutung?

websgeisti

Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:

,, Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen"

algo86

Zitat von: websgeisti am 18.12.2023 08:38
Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:

,, Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen"

Danke für diese wertvolle Information!

lotsch

Zitat von: derSchorsch am 17.12.2023 23:16
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 18:41
Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55
Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.


Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

@lotsch:
Hast du konkrete Informationen, dass der Richterverein klagen wird? Oder ist das eine Vermutung?
Ich bin davon überzeugt, nachdem ich die Stellungnahmen über die Besoldung auf deren Homepage gelesen habe.

Landsknecht

Zitat aus dem Schreiben meines Personalamts:

"Laut einer Rücksprache mit Ihnen ... werden wir vorerst keine Entscheidungen zu Ihren Widersprüchen aus den Jahren 2020 bis 2022 erstellen und erst die geplanten Musterklagen abwarten."

Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.

KoQ

Zitat von: Landsknecht am 18.12.2023 10:10
Zitat aus dem Schreiben meines Personalamts:

"Laut einer Rücksprache mit Ihnen ... werden wir vorerst keine Entscheidungen zu Ihren Widersprüchen aus den Jahren 2020 bis 2022 erstellen und erst die geplanten Musterklagen abwarten."

Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.

Die DPolG wird ein Musterverfahren führen.

Malkav

Zitat von: KoQ am 21.12.2023 10:20
Zitat von: Landsknecht am 18.12.2023 10:10
Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.

Die DPolG wird ein Musterverfahren führen.

Welche ja zum angeblichen "Kuschel-BBB" gehört. Ich unterstelle den dortigen Kollegen einfach mal keine Blödheit oder bloße Obrigkeitshörigkeit und hoffe einfach mal, dass die sich bei Ihrer Arbeit was denken.

websgeisti

Ist denn in Bayern überhaupt noch die Eingangsbesoldung ein Thema im Bezug bei Verfassungsmäßigkeit nach der geplanten Besoldungserhöhung?