Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:
„ Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen“