[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

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Pietclock

Ich vermute Anfang Februar zusammen mit der Einbringung des Haushalts 2024/2025.  Wegen der Wahl ist man sehr spät dran mit den Haushaltsverhandlungen, die aktuell noch laufen. Beides hängt eng zusammen, so dass man da vor Februar kaum was erwarten kann.

eVo

Hallo, ich bin neu hier im Forum,

habe nach längerer Suche hier im Forum, bzw. im Netz nichts zu meiner Frage gefunden, die wiefolgt lautet:

Im Tarifergebnis ist unter anderem ja eine Zulage für Krankenpfleger im Justizvollzug vorgesehen, ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls für verbeamtete Krankenpfleger eingeführt wird?

Gruß eVo

BlueMagic

Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.


Meierheim

Zitat von: BlueMagic in 13.01.2024 14:32
Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.
Auf der Gehaltsabrechnung für Februar wird in Bayern die IAP sicher nicht ausgewiesen sein, damit ist eher im April oder noch später zu rechnen.

websgeisti

Zitat von: Meierheim in 14.01.2024 16:59
Zitat von: BlueMagic in 13.01.2024 14:32
Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.
Auf der Gehaltsabrechnung für Februar wird in Bayern die IAP sicher nicht ausgewiesen sein, damit ist eher im April oder noch später zu rechnen.

Ist auch stand jetzt noch nicht im Abrechnungssystem. Da wird zu 100% das Go durch das Bay. Kabinett abgewartet. Und mit dieser Zusage ist wohl Ende Januar bis Februar zu rechnen. Die Auszahlung wird dann vermutlich zeitgleich bei Angestellten und Beamten Ende März ausgezahlt (Angestellte: Abrechnung März/Beamte: Abrechnung April) - wäre zumindest aus abrechnungstechnischer Sicht einfacher.

BlueMagic

Okay, danke für den Hinweis. Wann das dann umgesetzt wird, ist mir jetzt nicht so wichtig.  Obwohl es m.E. mit einem Vorbehaltshinweis schon gehen würde.  Die Zustimmung des Kabinetts ist doch erfahrungsgemäß nur Formsache. Es wurde ja bereits bekannrgegeben, dass der Freistaat die Tarifvereinbarungen für die Beamten übernehmen wird. Und genug Zeit war für die Vorbereitung der Auszahlung auch.

Umso interessanter ist aber meine  konkrete inhaltliche Frage. Hat dazu jemand Informationen?

InVinoVeritas

vom Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München gibt es zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten auf Wilma folgende Meldung:

ZitatWir haben uns bei der Gewerkschaft ver.di nach dem derzeitigen Sachstand erkundigt.

Uns wurde mitgeteilt, dass am 23. Januar 2024 ein Spitzengespräch mit Finanzminister Füracker stattfindet, ob und wie das Tarifergebnis übernommen wird. Ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme und will deshalb im oben genannten Termin wissen, was nun für bayerische Beamtinnen und Beamte beabsichtigt ist. Es wird davon ausgegangen, den Minister überzeugen zu können, dass keine Abstriche gemacht werden dürfen.

algo86

Die Auszahlung für alle Beamtinnen und Beamte inkl. Versorgungsempfänger ist für März 2024 geplant. Evtl. im Vorgriff auf die Abstimmung des Gesetzes im Bayerischen Landtag.

Quelle: https://oberbayern.bllv.de/rat-tat/was-bringt-das-neue-jahr-fuer-uns-beamtinnen-und-beamte

websgeisti

Zitat von: InVinoVeritas in 19.01.2024 10:31
vom Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München gibt es zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten auf Wilma folgende Meldung:

ZitatWir haben uns bei der Gewerkschaft ver.di nach dem derzeitigen Sachstand erkundigt.

Uns wurde mitgeteilt, dass am 23. Januar 2024 ein Spitzengespräch mit Finanzminister Füracker stattfindet, ob und wie das Tarifergebnis übernommen wird. Ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme und will deshalb im oben genannten Termin wissen, was nun für bayerische Beamtinnen und Beamte beabsichtigt ist. Es wird davon ausgegangen, den Minister überzeugen zu können, dass keine Abstriche gemacht werden dürfen.

Dem Bayrischen Beamtenbund wurde bereits bestätigt, dass der Abschluss übernommen wird in Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung.
Wortlaut: ,,Die Übernahme des Tarifergebnisses aus dem Abschluss zum TV-L in Höhe und Ablauf steht – auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger!"

Quelle:
https://www.bbb-bayern.de/aufgrund-zahlreicher-nachfragen-besoldungsanpassungsgesetz-ist-in-arbeit/

Helli04

Nach einer Info die bei uns heute reinkam (Schnellinfo DGB) prüft Bayern nun doch, ob der Festbetrag von 200€ gewährt wird oder in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet wird.

Hier der kopierte Wortlaut dazu:
"Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger*innen

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CSU und FW eine systemgerechte Übertragung angekündigt. Dieses wurde nach dem Tarifabschluss im Dezember noch mal bekräftigt.
Noch liegt kein Gesetz zur Anpassung der Bezüge vor. Im Ministerium wird unter Hochdruck daran gearbeitet, um zeitnah einen Entwurf vorzulegen. Geprüft werden muss noch, wie eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten aussehen kann. Konkret wird geprüft, ob aufgrund des Abstandsgebots bei der Besoldung, der Sockelbetrag von 200 Euro als Sockelbetrag übertragen werden kann oder ob der Sockelbetrag prozentual umgerechnet werden muss und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhungen sein wird. Dadurch ergeben sich dann Unterschiede bei der Wirkung. Daher spricht das Ministerium von zeitgleicher und systemgerechter Übertragung."

Meierheim

Zitat von: Helli04 in 29.01.2024 12:10
Nach einer Info die bei uns heute reinkam (Schnellinfo DGB) prüft Bayern nun doch, ob der Festbetrag von 200€ gewährt wird oder in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet wird.

Hier der kopierte Wortlaut dazu:
"Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger*innen

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CSU und FW eine systemgerechte Übertragung angekündigt. Dieses wurde nach dem Tarifabschluss im Dezember noch mal bekräftigt.
Noch liegt kein Gesetz zur Anpassung der Bezüge vor. Im Ministerium wird unter Hochdruck daran gearbeitet, um zeitnah einen Entwurf vorzulegen. Geprüft werden muss noch, wie eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten aussehen kann. Konkret wird geprüft, ob aufgrund des Abstandsgebots bei der Besoldung, der Sockelbetrag von 200 Euro als Sockelbetrag übertragen werden kann oder ob der Sockelbetrag prozentual umgerechnet werden muss und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhungen sein wird. Dadurch ergeben sich dann Unterschiede bei der Wirkung. Daher spricht das Ministerium von zeitgleicher und systemgerechter Übertragung."
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).

untersterDienst

Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Sockel und dann die derzeitigen Abstände in Bezug auf die 200€.
Das wäre der Koalitionsvertrag umgesetzt, .... so Floskeln wie für einen starken öffentlichen Dienst.... Spitzenbesolder, jetzt müssen Taten her und zwar bald! Zu lesen 1800 im Dezember... lachhaft, soetwas auszuhandeln, völliger Schmarrn, unrealistisch, weil das ganze auch noch Zinsfrei, also wirklich zum ärgern.
Jetzt wäre es an der Zeit, Glaubhaftigkeit zu vermitteln und mit "Über" Blick auf die anderen Länder voranzugehen!

Helli04

Zitat von: Meierheim in 29.01.2024 13:26
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).

... was wiederum gegen das Abstandsgebot verstoßen würde ...

Daher wäre das inkonsequent, unabhängig davon jetzt, wie ich es gerne hätte oder machen würde  ;).

Meierheim

Zitat von: Helli04 in 29.01.2024 14:11
Zitat von: Meierheim in 29.01.2024 13:26
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).

... was wiederum gegen das Abstandsgebot verstoßen würde ...

Daher wäre das inkonsequent, unabhängig davon jetzt, wie ich es gerne hätte oder machen würde  ;).
Eben nicht. Es sollte eine prozentuale Erhöhung festgelegt werden, die im ungünstigsten Fall zu 200.- € brutto mehr führt und darauf aufbauend die weiteren Erhöhungen. In BW machen jedoch die 3,6% bei A7 gerade mal 100.- € aus.

Helli04

#104
Das wären ja in der niedrigsten Stufe in A3 - und die muss man dann ja zum Maßstab nehmen - über 8%. Und das als ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Darauf dann im Februar nochmals 5,5 % für alle?
Als das kommt sicher nicht.