Die mit Abstand längste Zeit verbringt man normalerweise in der Endstufe. Und anschließend kommt die Pension, die sich ebenfalls auf die Endstufe bezieht.
Ist das wirklich so einfach? Man muß schon ein wenig tiefer gehen:
Bis zur tatsächlichen Endstufe vergehen in Sachsen in A 13 volle 33 Jahre (28 Jahre bis Stufe 12 und dann noch einmal fünf Jahre bis zum Erreichen des Zuschlags nach § 63a SächsBesG), während der bayerische Beamte in A 13Z/5 nur zwei Jahre nach Dienstbeginn dem sächsischen Beamten in A 13/3 bereits volle 14.500 Euro brutto voraus ist und dieser Vorsprung erst einmal immer weiter anwächst.
Man müßte also rechnen:
Für Bayern: 3 * A 13Z/5 + 3 * A 13Z/6 + ...
Für Sachsen: 2 * A 13/3 + 2 * A 13/4 + ...
... und dann tatsächlich vergleichen, wer am Ende mehr hat. Ich habe das Ganze bislang rechnerisch nur überschlagen, bin aber nach wie vor der Auffassung, daß man in Bayern besser fährt (vielleicht liegt der Kippunkt irgendwo bei 80 Jahren?).
Nachtrag: Mich interessiert das jetzt so sehr, daß ich gerade eine Excel-Tabelle dazu erstelle. Ergebnis folgt!