Autor Thema: Bezahlung angelehnt an TV-L/ Einstufung ohne Ausbildung / Besserstellungsverbot  (Read 729 times)

Clara

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Hallo,
ich arbeite bei einem Träger der freien Jugendarbeit, meine Stelle wird durch staatliche Förderungen finanziert. Ich bin neurodiverse Autodidaktin ohne Berufsausbildung oder akademischen Abschluss. Ich habe einige Jahre selbstständige Berufserfahrung und werde künftig angestellt auch Projekte leiten. Nun ist die Bezahlung bei uns angelehnt an TV-L. Aktuell orientiert sich mein Gehalt an Gruppe 10 Erfahrungsstufe 2. Gibt es Möglichkeiten, dass meine Gehalt (z.B. mit steigender Verantwortung) über eine höhere Eingruppierung steigen wird, oder ist das prinzipiell unmöglich wegen des Besserstellungsverbotes und meines fehlenden akademischen Abschlusses?
Herzlichen Dank.

MoinMoin

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Man ist auch ohne Ausbildung bis EG14 ohne Probleme bezahlbar.
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, bei fehlender Voraussetzung in der Person um eine EG reduziert.

cyrix42

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Moin,

die Frage ist, wie die "Anlehnung an den TV-L" in deinem Arbeitsvertrag definiert ist.

Wenn insbesondere auf den § 12 TV-L (Eingruppierung) Bezug genommen wird, dann gilt die Entgeltordnung des TV-L. In dieser (zu finden in Analage A, z.B. hier) ist dann geregelt, gemäß welcher Entgeltgruppe die einem dauerhaft zur Ausübung übertragenen Tätigkeiten zu vergüten sind. Insbesondere ist es per se auch dem Arbeitgeber möglich Tätigkeiten der höchsten Entgeltgruppe 15 Personen ohne Schulabschluss zu übertragen. (Da diese dann typischerweise die Voraussetzung in der Person, einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss zu besitzen, nicht erfüllen, würden sie in dieser Konstellation entsprechend der Entgeltgruppe 14 entlohnt werden.) Sprich: Mit verantwortungsvolleren und schwierigieren Aufgaben ist dann auch eine höhere Eingruppierung möglich.

Wenn dagegen dein Arbeitgeber eine eigene Zuordnung macht und sich nur auf die Tabellenentgelte des TV-L bei seinen eigenen Gruppen bezieht, könnte natürlich alles ganz anders sein.

Die Frage ist eben, was du in deinem Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

McOldie

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Der staatliche Zuwendungsgeber wird nur das fördern, das vergleichbaren Funktionen seines öffentlichen Dienstes entspricht. Diese bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir nur Aufgaben übertragen darf, die der genehmigten Entgeltgruppe entsprechen. Überträgt er dir höherwertige Tätigkeiten, so muss er ggf die Mehrkosten selber tragen, sofern ein tarifrechtl. Höhergruppierungsanspruch entsteht.