Autor Thema: Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B  (Read 2584 times)

Geschädigter

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Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« am: 05.07.2024 15:54 »
Hallo,

ich bin TZ 60% von E8/S4 nach E9A/S3 eingestuft worden.

Zitat
Bezüge: E9A / 3
Tabellenentgelt LSGZ 2.051,75
Garantiebtrg Höhergrupp. LSGZ 60,58
Brutto: Gesamtbrutto 2.112,33

Das macht netto nur 30 € aus und ist natürlich ein Witz.

Gern würde ich jetzt beim Chef vorsprechen wegen Wechsel auf E9B.

Macht das aber überhaupt Sinn? Bleibt der Betrag evtl. der gleiche?

Danke!

MoinMoin

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #1 am: 05.07.2024 16:01 »
Hat dein AG den 9b Tätigkeiten, die über sind?
Willst du denn diese dann auch machen?

Geschädigter

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #2 am: 05.07.2024 16:03 »
Hat dein AG den 9b Tätigkeiten, die über sind?
Willst du denn diese dann auch machen?

Das steht nicht zur Debatte ;) Es geht um die reine Mathematik hier *g

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #3 am: 05.07.2024 16:23 »
Oder andere/weitere Frage:

Angenommen es findet keine Höhergruppierung statt, die vorherige Höhergruppierung von E8/S4 auf E9A/S3 war im März 2023.

Was passiert dann im März 2026?

Eine "echte" E9A/S4 ohne irgendwelche Garantiebeträge?

Das Gesamtbrutto bleibt also bei 2112.32 € stehen für die gesamte Stufenlaufzeit von 4 Jahren?!

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #4 am: 05.07.2024 16:35 »
Die mathematische Lösung steht aber nicht zur Debatte. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ohne höherwertige Aufgaben gibt es also auch keine höhere EG.

Vielleicht lässt man sich auf eine Zulage ein?


MoinMoin

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #5 am: 05.07.2024 16:49 »
Oder andere/weitere Frage:

Angenommen es findet keine Höhergruppierung statt, die vorherige Höhergruppierung von E8/S4 auf E9A/S3 war im März 2023.

Was passiert dann im März 2026?

Eine "echte" E9A/S4 ohne irgendwelche Garantiebeträge?

Das Gesamtbrutto bleibt also bei 2112.32 € stehen für die gesamte Stufenlaufzeit von 4 Jahren?!
Ja.

wenn du von der 9a.3 in die 9b.3 in die 9b kommst , bekommst du das Entgelt der 9a.3+180 Garantiebetrag.

Aktuell bekommst du ja quasie das Entgelt der 9a.s4 da dort der Garantibetrag gedeckelt ist.

Von der 8/4 sich höhergruppieren zu lassen ist ziemlich mau, da 8.5 größer als 9a.4

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #6 am: 06.07.2024 12:02 »
Um aber noch mal auf die ursprüngliche Frage (9A -> 9B) zurückzukommen und ob sich das überhaupt lohnt:

E9a/3 = 3419.58 € laut hier https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2023&matrix=1

Laut Tabelle fällt E9b/S2 (3369.08 €) weg, da sie niedriger als bisher ist.

In Frage kommt also E9b/S3 mit 3520.54 €.

Das Gehaltsplus würde 100,96 € betragen, liegt aber unterhalb des Garantiebetrages von 180 €.

Demzufolge müsste das neue Gehalt so berechnet werden:

3419.58 € (E9a/3 als Basis) + 180 € = 3599.58 €

1) Stimmt das so?

2) Befinde ich mich wirklich derzeit in E9a/S3 oder in einem "Übergang" wo immer noch E8S4 als Basis genommen wird?

3) auf 60% TZ runtergerechnet wären das 2159.74 € ?

4) wo liegt dann der Vorteil? weil das wären ja lediglich 47.11 € BRUTTO "mehr" als bisher:

Zitat
Bezüge: E9A / 3
Tabellenentgelt LSGZ 2.051,75
Garantiebtrg Höhergrupp. LSGZ 60,58
Brutto: Gesamtbrutto 2.112,33

Oder hab ich einen Rechenfehler drin?  ::)

MoinMoin

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #7 am: 06.07.2024 14:34 »
1) Der Garantiebetrag beträgt 180€ aber maximal so viel wie eine Stufengleiche HG.
2) Du bist 9a/3
3) habe ich nicht nachgerechnet, dafür gibt es Taschenrechner
4) welcher Vorteil? Bei einer HG bekommt mehr Geld, manchmal erst nach Jahren aber man bekommt mehr Geld

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #8 am: 06.07.2024 14:41 »
1) Der Garantiebetrag beträgt 180€ aber maximal so viel wie eine Stufengleiche HG.

So stimmt die Aussage nicht ganz ;)

E9A/S3 = 3419.58
E9B/S3 =   3520.54
Differenz 109,96 €

Laut deiner Aussage würde es keine garantierten (!) 180 € geben, sondern nur die obige Differenz :-)

Wabi Sabi

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #9 am: 06.07.2024 21:10 »
Vielleicht trägt die Lektüre des § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L zur Erhellung bei.  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Antw:Wechsel von E8/S4 über E9A/S3 zu E9B
« Antwort #10 am: 07.07.2024 11:01 »
Lesen heißt lösen.
1) Der Garantiebetrag beträgt 180€ aber maximal so viel wie eine Stufengleiche HG.

So stimmt die Aussage nicht ganz ;)

E9A/S3 = 3419.58
E9B/S3 =   3520.54
Differenz 109,96 €

Laut deiner Aussage würde es keine garantierten (!) 180 € geben, sondern nur die obige Differenz :-)
Korrekt, das ist der Garantiebetrag, wie er im TVL vereinbart ist.


Lesen heißt lösen, oder haste noch nicht einen Blick in deinen AV geworfen?