Es gibt keine rückwirkende Höhergruppierung.
Man ist stets so eingruppiert wie es sich aus den auszuübenden Tätigkeiten ergibt.
Manche Arbeitgeber bezahlen ihre Mitarbeiter falsch, weil sie sich in ihrer Rechtsmeinung bzgl der Eingruppierung irren.
Sollte ein Eingruppierungsirrtum vorliegen, dann wird diese bis zu dem Zeitpunkt der übertrag7ng der Tätigkeiten zurückgerechnet. In deinem Fall könnte es also sein, dass du nun in EG12 bist und seit Mai 23 in Stufe 4.
Das Geld bekommt man allerdings nur für die letzte 6 Monate nachgezahlt, ab dem Zeitpunkt wo man dieses Geld eingefordert hat. Unter Nennung des monetären Betrages oder der zu zahlenden EG.
Sollte eine HG durch marginale Anpassung der Tätigkeiten erfolgen, dann auch nur ab den jetzigen Zeitpunkt und nicht Rückwirkend.
So ist es tariflich geregelt. Gemauschel und übertariflich geht natürlich alles erdenklich, was zu deinen Gunsten ist.
Ein HG aus EG11 S4 ist die maximale Arschkarte, die man ziehen kann, da sich der Breakevenpoint ordentlich in die Zukunft verschiebt.
Du würdest jetzt zwar 3 Jahre den Garantiebetrag bekommen, dafür weniger JSZ und bedenke in 3 Jahren bist du dann eg11 s5 versus eg12 s4, verdienst also 4Jahre weniger als wenn alles beim alten geblieben wäre.
Also da sollte man warten bis man in der Stufe 5 der eg11 ist und vorher keiner HG zustimmen.