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Inflationsausgleichsprämie

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ITSpeziHBW40:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Vollzeitvertrag und vom 23.11 bis 22.12 eine Verringerung meiner Arbeitszeit auf 16 Stunden beantragt.

Ich frage mich jetzt, ob ich 1800€ IAP bekomme oder nur 16/39,8?

Auf der einen Seite ist am 09.12.2023 meine wöchentliche Arbeitszeit bei 16h.
Auf der anderen Seite habe ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag und die Verringerung der Arbeitszeit ist nur temporär.

Außerdem würde ich bei purer Elternzeit (ruhender Arbeitsvertrag) die 1800€ komplett kriegen würde (mein Verständnis). Wenn ich jetzt mit der Teilzeitarbeit benachteiligt würde, fände ich grob unfair.

Wie ist eure neutrale Sicht auf dieses Szenario? Gibt es vergleichsweise ähnliche Fälle aus der tvöd-Runde?


Viele Grüße

MarieH:
Maßgeblich sind die Verhältnisse am 09.12.2023 (w
Wortlaut Tarifvertrag Inflationsausgleich), du wirst also in den sauren Apfel beißen müssen, da du zu diesem Zeitpunkt teilzeitbeschäftigt bist.

ElisabethW:
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

 Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

ITSpeziHBW40:

--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

 Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

--- End quote ---

Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird

Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.

MarieH:

--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

 Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

--- End quote ---

Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?

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