Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78420 times)

MoinMoin

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Minijob
« Antwort #105 am: 28.12.2023 12:45 »
und versteuern / SV zahlen müsste wenn man über die 3000€ kommt, oder?

Wabi Sabi

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Minijob
« Antwort #106 am: 28.12.2023 13:35 »
und versteuern / SV zahlen müsste wenn man über die 3000€ kommt, oder?

Nur wenn es sich um denselben Arbeitgeber handelt. Der Höchstbetrag der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11c EStG ist „arbeitgeberbezogen“! Siehe auch (unter 8.):

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Johann

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Minijob
« Antwort #107 am: 28.12.2023 13:38 »
Die Inflationsausgleichsprämie kann beliebig oft steuerfrei empfangen werden. Wichtig ist nur, dass es sich jedes Mal um ein anderes Arbeitsverhältnis mit entsprechend anderem Arbeitgeber handelt. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Tochterfirmen innerhalb eines Konzerns jeweils als eigenständiger Arbeitgeber angesehen werden. Demnach könntest du beispielsweise bei Audi die 3000€ bekommen, wechselst dann zu Porsche und bekommst sie dort erneut, obwohl es beides Töchter des VW-Konzerns sind. (FAQ* Frage 8, 8a)

Der Erhalt der Inflationsausgleichsprämie macht einen Minijob auch nicht zu einem Midijob, weil die Prämie weder steuerlich, noch sozialversicherungstechnisch noch sonstwie angerechnet wird. (FAQ* Frage 19, 20)

Bei unterschiedlichen Arbeitgebern kann die Inflationsausgleichsprämie also mehrfach gewährt werden. Wenn der Arbeitgeber im TV-L aber bei beiden Jobs der selbe sein sollte (weil selbes Bundesland), wäre die Frage, ob Frage 8 bzw. 8a anwendbar ist darauf, dass unterschiedliche Behörden behandelt werden wie in der Privatwirtschaft "verbundene Unternehmen", also Tochterfirmen. Wäre mal interessant zu wissen.

*https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

philosophos

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Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #108 am: 29.12.2023 09:34 »
Hallo zusammen,

ich bin zwar Beamter, da die zu erwartenden Gesetze für die Besoldung jedoch noch auf sich warten lassen und mich diese Frage trotzdem bereits jetzt interessiert, stelle ich sie schon mal hier.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sind laut Anlage zum Tarifvertrag (grob gesagt):

- Beschäftigungsverhältnis besteht am 09.12.2023
- Anspruch auf Entgelt an mindestens einem Tag zwischen dem 01.08. bis 08.12.2023

Dann wird auf § 24 Abs. 2 des TV-L verwiesen, welcher regelt, dass Teilzeitbeschäftigte sowohl Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile entsprechend ihres Arbeitsumfangs, also anteilig, erhalten.

Ich frage mich, inwiefern dies bei der Inflationsausgleichsprämie gerechtfertigt ist. Denn zum einen (be)treffen die massiv gestiegenen Preise auch Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig sondern voll. Zum anderen, und das scheint mir hier noch gravierender, sollen Personen die Zahlung erhalten, welche ggf. nur einen Tag Anspruch auf volles Entgelt hatten, Teilzeitbeschäftigte (also z.B. auch Personen in Elternteilzeit), welche womöglich das ganze Jahr, aber eben nicht in vollem Umfang, Tätig waren, nur anteilig ihres Beschäftigungsumfangs.

Ist das rechtlich haltbar? Verstehe ich die Regelung vielleicht falsch? Ich frage, weil mir diese Regelung massiv ungerecht vorkommt – und natürlich, weil sie mich auch betrifft.

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #109 am: 29.12.2023 10:34 »
Natürlich ist es rechtlich haltbar, wenn die Tarifparteien eine freiwillige Zahlung des AG aushandeln, völlig unabhängig in welcher Höhe. Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Zahlung gibt, kann der AG sie auch ausgestalten, wie er will. Offensichtlich haben die Gewerkschaften dem angedachten Modell zugestimmt. Ich sehe also hier nichts, was die Zahlung in der vorgesehenen Art und Weise in Frage stellen würde.

Wie die Situation bei Beamten geregelt wird, ist eine ganze andere Sache, da dort auch andere rechtliche Vorgaben vorilegen. Das sollte man aber genau dort diskutieren, wo es hingehört; also nicht im Tarif-Bereich.

Levana

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #110 am: 29.12.2023 10:37 »
Jede Regelung wird jemanden benachteiligen. Jemand der zum 30.11. gekündigt hat bekommt nicht. Elternzeit sieht auch teilweise schlecht aus, genauso wie bei Krankheit ohne Zuschuss. Was sollte daran rechtlich nicht haltbar sein? Es sind Vereinbarungen laut Tarifvertrag und betrifft damit keine allgemein gültigen Gesetze.

JM1

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Nicht erhaltene IAP
« Antwort #111 am: 29.12.2023 10:51 »
Hallo zusammen,
sollte heute nicht mit dem normalen Gehalt auch die 1800€ IAP ausgezahlt werden? Arbeite an einer Hochschule beim Land Thüringen.

FearOfTheDuck

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Antw:Nicht erhaltene IAP
« Antwort #112 am: 29.12.2023 10:57 »
Der TV sagt: "zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Offensichtlich war das in Th nicht der Dezember.

Melchen418

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TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #113 am: 29.12.2023 10:57 »
Hallo,

ich bin im Dezember 23 Angestellte im öffentlichen Dienst.
Vorher war ich in der freien Wirtschaft.

Bekomme bzw. habe ich Anspruch auf die IAP?
Einerseits heißt es, wenn man am 8.12. angestellt ist und vorher in einem Zeitraum Entgeld bezogen hat.

Habt Gnade mit mir, ich bin ein absoluter Frischling im öffentlichen Dienst.
Ein Kollege der ebenfalls mit mir angefangen hat, meinte, wir haben Anspruch. Ein anderer sagt nein. 🙁

Liebe Grüße
Melchen

PS: Ich bin über das Land NDS angestellt.

FearOfTheDuck

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #114 am: 29.12.2023 11:04 »
Solange du zum 01.12. angefangen hast, ist alles chic. Man muss  für die 1800,- (Vollzeit) zum 09.12. angestellt gewesen sein und im Zeitraum 01.08.-08.09. einen einzigen Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben.

browny

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #115 am: 29.12.2023 11:07 »
Solange du zum 01.12. angefangen hast, ist alles chic. Man muss  für die 1800,- (Vollzeit) zum 09.12. angestellt gewesen sein und im Zeitraum 01.08.-08.09. einen einzigen Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben.

Er meint bei Zeitraum 01.12. - 08.12. .

Bibliothekar

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Antw:Nicht erhaltene IAP
« Antwort #116 am: 29.12.2023 11:13 »
Beide Tarifparteien können noch bis zum 19.01.2024 widerrufen. Zum einen wartet man das ab, zum Anderen war es technisch vielleicht nicht möglich diese Änderung so kurzfristig umzusetzen.

Wabi Sabi

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #117 am: 29.12.2023 11:19 »
Noch ein Versuch  ;):

1.8.2023 bis 8.12.2023

Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

philosophos

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #118 am: 29.12.2023 11:19 »
Ihr habt natürlich zum Teil Recht. Mich ärgert auch insgesamt der Abschluss. Aber wir sind eben keine Lokführer und haben keinen Weselsky.  ::)

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #119 am: 29.12.2023 11:30 »
Also an welcher Stelle hätte ich denn Unrecht, wenn du nur meinst, wir hätten "zum Teil" recht? Nenne doch mal irgendeine rechtliche Grundlage, warum ein Arbeitgeber nicht frei darin sein sollte, einen Zuschuss, den er zusätzlich zum geschuldeten Entgelt zahlt, so auszugestalten, wie er das will...