Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sindauch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und§ 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss(§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehendenKrankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahltwird.
…bei mir…
Zitat von: Nani am 29.12.2023 16:46…bei mir…Und wo ist „bei mir“?
NRW
Zitat von: Nani am 29.12.2023 16:50NRW Komisch, bei mir (TV-L NRW) nicht...