Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.
Wie gesagt, aus meiner Sicht wird in der Gruppe der Elternzeitnehmenden mit zweierlei Maß gemessen. Ich finde, dass für alle Elternzeitnehmenden der aktuelle Arbeitsvertrag ruht und die Auszahlung in voller Höhe stattfinden sollte.
Oder eben die Menschen in Elternzeit ohne Arbeitszeit gar keine IAP kriegen und die Menschen mit Arbeitszeit eben anteilig.
Auch ist es ärgerlich, dass der Stichtag direkt auf den Tag des Abschlusses gelegt wird. Sonst hätten die Beschäftigten Zeit gehabt sich zu überlegen, ob es jetzt die Elternzeit sein muss und ob sie mit Arbeitszeit einhergeht. Das was ich jetzt durch die Reduzierung der Arbeitszeit erhalte, entspricht ungefähr der weggefallenen IAP. Dann hätte ich für das gleiche Geld gar keine Arbeitsleistung erbringen können.