Ich habe auch eine Frage:
ich habe zum 25.08.23 zum Bund gewechselt (vorher Kommunalbeamtin). Dadurch habe ich die Einmalzahlung des TVöD nicht mehr erhalten.
Im Tarifvertrag steht ja nun, dass jeder Anspruch auf die Einmalzahlung hat, wer am 09.12.23 beschäftigt war und vom 01.08.-08.12. an mind. 1 Tag Anspruch auf Besoldung/Entgelt hatte.
Am 09.12.23 war ich nicht mehr bei der Stadt beschäftigt, jedoch bis zum 24.08.23.
In §2 (4) steht: Der Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung richtet sich gegen den Dienstherrn,
gegen den die oder der Berechtigte zum Stichtag 9. Dezember 2023 Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe hatte. Soweit am genannten Stichtag kein Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe bestand, richtet sich der Anspruch abweichend von Satz 1 gegen den
Dienstherrn, gegen den die oder der Berechtigte im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8.
Dezember 2023 zuletzt Anspruch auf Besoldung oder Unterhaltsbeihilfe hatte.
Habe ich nun Anspruch? Und wenn ja, zahlt die Stadt oder der Bund als jetziger Dienstherr?