Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
FearOfTheDuck:
Sinn der Prämie war es, die heraufbeschworene Lohn-Preis-Spirale zu bremsen. Alles was sich weiter darum aufgebaut hat, ist Märchenstunde.
McOldie:
--- Zitat von: Lupi am 25.01.2024 18:34 ---Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
--- End quote ---
Du hast Anspruch auf den Inflationsausgleich, so dass gezahlt werden muss.
Du solltest lediglich beim Auflösungsvertrag darauf achten, dass darin steht, dass der Inflationsausgleich noch gezahlt wird.
RienaS:
--- Zitat von: Meierheim am 24.01.2024 13:15 ---In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
--- End quote ---
Steht für Bayern denn schon was fest? Ich finde es frech...grade im Raum München haben wir eine sehr hohe finanzielle Belastung gehabt in den letzten Monaten. Wie immer alles nur Schall und Rauch...
cyrix42:
Auch wenn ich die Einteilung hier für nicht zielführend halte, sollte man dann konsequenterweise auch die weiteren Geberländer HH und RP betrachten...
AaaBbb123:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht mag mir jemand eine Einschätzung geben:
Ich bin mit einem Teilzeitanteil von rd. 80% (entspricht 32 Std.) beschäftigt.
Mitte November 2023 habe ich vom Arzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, welches meine tägliche Arbeitsleistung auf maximal vier Stunden beschränkt. Seitdem erhalte ich Entgelt für 20 Wochenstunden (fünf Tage à vier Stunden) sowie Mutterschutzlohn, so dass ich in Summe weiterhin auf mein reguläres Gesamtbrutto (bei Teilzeitbeschäftigung von 32 Std.) komme.
Nun die Frage zur Inflationsprämie: Ich lese den TV Inflationsausgleich so, dass mir eine anteilige Prämie gemäß der 32 Wochenstunden zusteht. Erhalten habe ich eine Zahlung, die einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden entspricht.
Ich werde mich natürlich an das für mich zuständige LBV wenden, wollte mich aber vorher einmal erkundigen wie der Sachverhalt von Kolleginnen und Kollegen beurteilt wird und ob ich ggf. einen Denkfehler habe.
Viele Grüße!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version