Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78334 times)

Wabi Sabi

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Ja, sofern in der Elternzeit keine Teilzeittätigkeit ausgeübt wurde.

§ 2 TV Inflationsausgleich. Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #31 am: 10.12.2023 16:55 »
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat
Manmuss am 9. Dezember im Arbeitsvhältnis bei dem Arbeitgeber stehen. Also hier kein Anspruch

ACDSee

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #32 am: 10.12.2023 17:24 »
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat

Du bekommst zwar die 1800 € Einmalzahlung nicht (Stichtag ist der 09.12.2023), jedoch die 120 € Inflationsausgleichs-Monatszahlung von 01-10/2024 auf Grundlage von § 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich.


Invitto

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #33 am: 10.12.2023 17:31 »
Hallo zusammen,

habe ich als ehemalig beschäftiger (Januar bis Ende August 2023) einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie die anteilig für die Monate berechnet wird?

Danke und LG
Als Beschäftigter bist nichts wert und erst Recht als Ehemaliger. Nur Beamte interessieren den Arbeitgeber. Der Hamburger Finanzsenator als Verhandlungsführer zeigt dies bei Twitter klar: Jede Frage bezüglich Beamte beantwortet,  Null Fragen von Angestellten!

Wabi Sabi

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #34 am: 10.12.2023 17:34 »
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat

Du bekommst zwar die 1800 € Einmalzahlung nicht (Stichtag ist der 09.12.2023), jedoch die 120 € Inflationsausgleichs-Monatszahlung von 01-10/2024 auf Grundlage von § 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich.

Ergänzend:

Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen ab Januar 2024. Das hängt aber von der Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Regelung bzgl. der Anwendbarkeit des TV-L (und ihn ergänzender Tarifverträge) ab.

Dieses Thema wurde hier im Übrigen in der Vergangenheit schon für den TV Inflationsausgleich im Bereich des TVöD und die jeweilgen Tarifverträge zur Corona-Sonderzahlung diskutiert, z. B. wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist: "in Anlehnung an TV-L", "Vergütung erfolgt nach TV-L" usw.

So mancher "Träger", also Arbeitgeber der nicht Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes ist, soll wohl die Gewährung solcher Sonderzahlungen vor dem Hintergrund der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung im o. g. Sinne eher "restriktiv" handhaben.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MarieH

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Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).

Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….

Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.

Lina876210

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Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).

Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….

Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.

Ich werde euch informieren, sobald ich etwas erfahren habe bzw. eine Zahlung erhalten habe oder nicht.

Shuttlefly

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Hallo zusammen,

meine Entbindung war in Mitte April. Anschließend war in Mutterschutz und Elternzeit.

Da die Entbindung leider schief lief, bin ich seitdem immer noch krankgeschrieben. Ein Anspruch auf Krankengeld habe ich zwar, allerdings ruht er aufgrund von Elternzeit.

Ich frage mich jetzt, ob ich Anspruch auf IAP habe?

Agotts

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Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.

cyrix42

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bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit?

Weil du während der Elternzeit keinen Entgeltanspruch ggü. deinem Arbeitgeber hast. Wenn, dann solltest du die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Elterngeldbezieher_innen nicht gegenüber deinem Arbeitgeber formulieren (denn für den bist du, bezogen auf den Lohn, temporär nicht mehr da), sondern gegenüber der Elterngeldstelle, d.h., gegenüber dem Bund.

Es erscheint mir irgendwie seltsam, warum Leute immer wieder die verschiedenen Ebenen durcheinanderwerfen. Das Land zahlt dir als Angestellte_r deinen Lohn. Jetzt arbeitest du nicht, also zahlt es dir nichts. Der Bund will diesen Verdienstausfall etwas abfedern, also zahlt er Elterngeld. Freu dich doch, dass du statt nichts -- wie z.B. in den USA -- einen Teil deines Verdienstausfalls ersetzt bekommst! Aber nur, weil dein Arbeitgeber jetzt anderen seiner Beschäftigten etwas mehr zahlt, hat das noch keine Auswirkungen darauf, was dir der Bund nun als Lohnersatzleistung überweist...

AndreaS

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Inflationsausgleichsprämie trotz Krankengeld
« Antwort #40 am: 11.12.2023 15:19 »
Hallo zusammen,

bin leider seit 1.4.2023 im Krankengeldbezug wegen einer schweren Erkrankung. Den Krankengeldzuschuss erhalte ich nicht mehr. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die Prämie? Ich gehe ab der nächsten Woche wieder arbeiten.
Viele Grüße AndreaS

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie trotz Krankengeld
« Antwort #41 am: 11.12.2023 15:31 »
Die Inflationsausgleichszahlung gbt es in verschiedenen Raten. Auf die Dezemberrate von 1800€ hat Anspruch, wer im Zeitraum vom 01.08. bis 08.12. 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss hatte. Wenn das für dich zutrifft, dann erhältst du diese Rate, sonst nicht.

Für die Monate Januar bis Oktober 2024 gibt es jeweils 120€ für alle, die im entsprechenden Monat für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss haben. Das könnte dann für dich wieder greifen.

Lina876210

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Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.

Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich. Und wir haben auch in 2023 gearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass jeder, der in Elternzeit ist die Prämie erhält, bezweifle es derzeit jedoch sehr.

AndreaS

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Antw:Inflationsausgleichsprämie trotz Krankengeld
« Antwort #43 am: 11.12.2023 15:51 »
Danke für die Antwort. im August habe ich Krankengeldzuschuss erhalten. Dann müsste ich danach tatsächlich die Prämie erhalten. Kann in das irgendwo nachlesen?

MarieH

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Antw:Inflationsausgleichsprämie trotz Krankengeld
« Antwort #44 am: 11.12.2023 15:59 »
Hallo Andrea,
der TV Inflationsausgleich ist bei der TdL oder hier auf der Website einsehbar. Wenn du im August noch Krankengeldzuschuss erhalten hast, stehen dir die 1800 zu.
Ich wünsche dir gesundheitlich alles erdenklich Gute.