Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
Tatschiii:
--- Zitat von: Board00 am 29.02.2024 13:30 ---
--- Zitat von: Tatschiii am 29.02.2024 09:49 ---Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
--- End quote ---
Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.
Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.
Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.
Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....
--- End quote ---
Das ist ja interessant. Finde ich ein Unding. Wieso steht es dir denn nicht zu? Am Montag werde ich eine Etage höher gehen um die genauen Gründe zu erfragen. Ich dachte ja ich habe einen dynamischen Vertrag und Änderungen oder Ergänzungen bezgl. der Bezahlung werden übernommen.
McOldie:
--- Zitat von: Board00 am 29.02.2024 13:30 ---
--- Zitat von: Tatschiii am 29.02.2024 09:49 ---Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
--- End quote ---
Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.
Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.
Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.
Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....
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So einfach ist das nicht. Es kommt auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Was steht denn bei dir im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TV-L?
klaudi:
Hallo 🙋🏻♀️
Kann mir vielleicht jemand helfen? Bin seit April 2023 in Elternzeit und seit Oktober 2023 bei gleichem Arbeitgeber auf „Minijob“ Basis beschäftigt. Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung des Inflationsausgleichs?
McOldie:
--- Zitat von: klaudi am 29.02.2024 22:22 ---Hallo 🙋🏻♀️
Kann mir vielleicht jemand helfen? Bin seit April 2023 in Elternzeit und seit Oktober 2023 bei gleichem Arbeitgeber auf „Minijob“ Basis beschäftigt. Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung des Inflationsausgleichs?
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ja, wenn am 9.12.2023 im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L. Für die Höhe der Einmalzahlung ist hier ausschließlich auf den Teilzeitumfang am 9. Dezember 2023 abzustellen, weil das Beschäftigungsverhältnis in diesem Fall nicht ruht.
Hefty:
Sachsen-Anhalt:
Aufpassen, die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 01.01. wurden bei den Angestellten im selben Monat rückwirkend nachberechnet, daher können trotzdem ein paar EUR Abzüge drauf sein.
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