Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78885 times)

MarieH

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Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...

Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?

Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.

Du bist einfach nur Neunmalklug.

cyrix42

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Das ist zwar richtig. Da aber diese Einschränkung "nur" bis inklusive der März-Zahlung formuliert wurde, während die Tranchen ab April mit dem jeweiligen Monats-Entgelt zu zahlen sind, dürfte also spätestens mit dem April-Entgelt auch der Dezember-Betrag gezahlt werden.

cyrix42

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Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Ganz schön dumm?

Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben... Aber gut, sei es drum. Wenn du es nicht verstehen willst, werde ich es dir auch nicht beibringen können.

MarieH

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Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben...

Neunmalklug.

cyrix42

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"Neunmalklug" ist also sein eigenes Gegenteil? Gut zu wissen; dergleichen kannte ich noch nicht..

SenorB

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #65 am: 12.12.2023 03:28 »
Ich würde mich gerne mit einer Frage anschließen:

Ich arbeite das ganze Jahr 2023 Vollzeit. Bin allerdings einen Monat (15.11-14.12.2023) in Elternzeit. Demnach sollte ich Anspruch auf die 1800-Dezemberprämie haben, oder? Bitte entschuldigt, wenn sich die Situation bzw. Frage doppelt. Ich bin nur verunsichert, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12 ja ruhte - aber trotzdem besteht? Leider kenne ich mich da wenig aus und lese mich jetzt zum ersten Mal in die Thematik. Oder reicht der ruhende Status am 9.12 schon, um bei der Prämie im Dezember "raus" zu sein.

Danke für die Erläuterungen und Hilfe. :)

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #66 am: 12.12.2023 04:09 »
Das Arbeitsverhältnis ruhte am 9.12., bestand aber noch. An mindestens einem Tag zwischen dem 1.8. und 8.12. bestand Anspruch auf Entgelt. Also besteht auch Anspruch auf die Dezember-Tranche der IAP.

Rentenonkel

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Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.


Da die IAP steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wirkt sie sich auch bei keiner anschließenden Sozialleistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Rente usw.) anspruchssteigernd aus. Daher ist es auch nicht logisch, eine Steigerung des Elterngeldes für entgangene steuerfreie Entgeltbestandteile zu erwarten oder zu fordern.

Und im Übrigen weiß jeder Verwaltungsmensch: Paragraph eins, jeder macht seins  ;D

Gabi1978

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #68 am: 12.12.2023 06:15 »
Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?

milame81

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #69 am: 12.12.2023 08:29 »
 :-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet,  davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #70 am: 12.12.2023 09:02 »
Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?

Eine Voraussetzung der Inflationsausgleichszahlung des TV-L ist, dass zum 09.12.2023 ein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Referendare sind typischerweise nicht nicht via TV-L angestellt, sondern Beamte auf Zeit. Für sie greift also weder der Tarif-Vertrag noch die in dieser Tarif-Runde für den entsprechenden Personenkreis ausgehandelte Inflationsausgleichszahlung. (Und selbst wenn: Wer am 09.12.2023 nicht entsprechend angestellt ist, bekommt auch nichts. Der Prozentsatz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am 08.12. Wer da ein Arbeitsverhältnis mit x% Teilzeit hatte, bekommt auch x% der 1800€.)

Wie die einzelnen Bundesländer ihre Beamten besolden, ist deren Sache — und bisher m.W. noch nirgends geklärt, da die jeweiligen Landesparlamente erst entsprechende Gesetze erlassen müssen. Wie dies dort weiter geht, wird im Beamten-Forum thematisiert; und ist hier fehl am Platz. Hier geht es um die Tarif-Beschäftigten, nicht um Beamte.

Rentenonkel

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #71 am: 12.12.2023 09:55 »
Das Referendariat läuft mittlerweile in 13 von 16 Ländern im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Besonderheit hierbei ist, dass durch die geplante, spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis die Angestellten keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Lediglich Mecklenburg Vorpommern, Hessen und Thüringen stellen Rechtsreferendare noch als Beamte ein.

Daher ist es durchaus möglich, dass Gabi1978 am 12/09/23 als Referendarin Angestellte war.

Dennoch sind die Ausführungen von cyrix42 im Ergebnis korrekt, da am 08/12/2023 kein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des TDL bestand und die Übertragung der IAP ins Beamtenrecht noch nicht in jedem Bundesland geklärt ist.

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #72 am: 12.12.2023 10:14 »
Danke für die Ausführungen zum Referendariat! Die Entwicklung habe ich offenbar nicht mitbekommen...

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #73 am: 12.12.2023 10:25 »
:-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet,  davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben

Dann frage ihn doch mal ganz frech zurück, was denn die Unterschriften auf dem abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich zu bedeuten haben.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_Laender/231209_Tarifvertrag_ueber_Sonderzahlungen_TV_Inflationsausgleich.pdf

Ob die Unterzeichner hier nur den Schwung geübt haben? ;)

websgeisti

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #74 am: 12.12.2023 20:55 »
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?

Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?