Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?
Eine Voraussetzung der Inflationsausgleichszahlung
des TV-L ist, dass zum 09.12.2023 ein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Referendare sind typischerweise nicht nicht via TV-L angestellt, sondern Beamte auf Zeit. Für sie greift also weder der Tarif-Vertrag noch die in dieser Tarif-Runde für den entsprechenden Personenkreis ausgehandelte Inflationsausgleichszahlung. (Und selbst wenn: Wer am 09.12.2023 nicht entsprechend angestellt ist, bekommt auch nichts. Der Prozentsatz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am 08.12. Wer da ein Arbeitsverhältnis mit x% Teilzeit hatte, bekommt auch x% der 1800€.)
Wie die einzelnen Bundesländer ihre Beamten besolden, ist deren Sache — und bisher m.W. noch nirgends geklärt, da die jeweiligen Landesparlamente erst entsprechende Gesetze erlassen müssen. Wie dies dort weiter geht, wird im Beamten-Forum thematisiert; und ist hier fehl am Platz. Hier geht es um die Tarif-Beschäftigten, nicht um Beamte.