Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
MarieH:
--- Zitat von: cyrix42 am 11.12.2023 19:03 ---Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...
Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?
--- End quote ---
Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.
Du bist einfach nur Neunmalklug.
cyrix42:
Das ist zwar richtig. Da aber diese Einschränkung "nur" bis inklusive der März-Zahlung formuliert wurde, während die Tranchen ab April mit dem jeweiligen Monats-Entgelt zu zahlen sind, dürfte also spätestens mit dem April-Entgelt auch der Dezember-Betrag gezahlt werden.
cyrix42:
Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Ganz schön dumm?
Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben... Aber gut, sei es drum. Wenn du es nicht verstehen willst, werde ich es dir auch nicht beibringen können.
MarieH:
--- Zitat von: cyrix42 am 11.12.2023 21:14 ---Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben...
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Neunmalklug.
cyrix42:
"Neunmalklug" ist also sein eigenes Gegenteil? Gut zu wissen; dergleichen kannte ich noch nicht..
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