Hallo!
Der TV-L sagt mit der Tarifeinigung, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung, die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Bekommt eine Beschäftigte die in dem genannten Zeitraum aufgrund Erziehungszeit kein laufendes Entgelt bekommen hat, aber anteilig im November Jahresonderzahlung erhalten hat, auch die Infaltionsausgleichs-Einmalzahlung?
Danke!