Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
MarieH:
--- Zitat von: websgeisti am 12.12.2023 20:55 ---Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
--- End quote ---
Das wurde im Forum schon mehrfach erläutert. Einfach mal nachlesen.
McOldie:
--- Zitat von: websgeisti am 12.12.2023 20:55 ---Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
--- End quote ---
Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)
MK:
--- Zitat von: McOldie am 13.12.2023 11:56 ---
--- Zitat von: websgeisti am 12.12.2023 20:55 ---Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
--- End quote ---
Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)
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aber wo steht das???
Das 4-seitige Dokument zum Inflationsausgleich, habe ich mir 2x angeschaut.
Ich habe nirgends etwas gefunden, dass bei reduzierter Stundenanzahl, z.B. 75%-Stelle auch entsprechend die IA-Prämie gekürzt wird. Es steht deutlich da, das wer am 9.12. im Beschäftigungsverhältnis steht, die 1.800 bekommt. Von Teilzeitkürzungen finde ich nichts.
Mal ehrlich auch, das würde ja auch keinen Sinn ergeben, denn Teilzeitkräfte trifft die Inflation auch zu 100% wie alle anderen, oder sind sie auch nur anteilig von Preissteigerungen betroffen...?
cyrix42:
TV Inflationsausgleich, §2 Absatz (2) Satz 3 sowie §3 Absatz (2) Satz 3: „§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend.“
§24 Absatz (2) TV-L:
--- Zitat ---Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwa anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
--- End quote ---
MK:
Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
mmmhh...mal sehen was kommt.
bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?
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