Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
Rentenonkel:
@OfficeOnkel:
Die Einmalzahlung in Höhe von 1800 EUR ist vollkommen unstrittig.
Die monatliche Zahlung in Höhe von 120 EUR entsteht dann, wenn in dem jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht. Da der 01. März ein Freitag ist und Du Vollzeit arbeitest, sehe ich daher weder für März noch für April ein Problem.
Die Frage ist lediglich, wann die tatsächliche Auszahlung erfolgt.
peer80:
Hallo, befristeter Vertrag vom 15.07.23 bis 31.01.24 als Aushilfslehrkraft. Steht im Dezember der Inflationsausgleich von 1800€ zu?
BigMoe84:
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.
Elferich:
Hallo!
Der TV-L sagt mit der Tarifeinigung, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung, die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Bekommt eine Beschäftigte die in dem genannten Zeitraum aufgrund Erziehungszeit kein laufendes Entgelt bekommen hat, aber anteilig im November Jahresonderzahlung erhalten hat, auch die Infaltionsausgleichs-Einmalzahlung?
Danke!
m4ck:
Liebe alle,
in der Bezügemitteilung für Dezember ist die Inflationsausgleichsprämie nicht aufgeführt. Kommt es bei der für Dezember versprochenen Auszahlung zu Verzögerungen (und geht es eigentlich noch)?
Gruß und danke
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