Ich zitiere mal S. 159 des Gesetzesentwurfes
Zwar führt der Familienergänzungszuschlag wegen seiner Orientierung am Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau dazu, dass sich die Gesamtbesoldung über mehrere Besoldungsgruppen angleicht. Hierin liegt allerdings keine erletzung des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen, da im Rahmen dessen (nur) auf die Grundgehälter und gegebenenfalls Amtszulagen als Ausdruck der Wertigkeit der Ämter untereinander abzustellen ist.
Und ich Idiot dachte immer, dass die Ämterwertigkeit sich (bei gleichem Dienstalter und Familienkonstellation) aus der Höhe der Gesamtbesoldung ergibt. Die unterschiedlichen Ämterwertigkeiten können also bei gleicher Gesamtsumme der Besoldung auch über Unterschiede in deren Zusammensetzung abgebildet werden
Diese bloße Behauptung (ohne jede weitere fachliche Begründung!) schreit geradezu: "Verklag mich doch!"
Unabhängig vom Inhalt des Gesetzes finde ich es schon im Rahmen einer Gewaltenteilung eine Frechheit, was das FiMi hier dem Landtag vorsetzt. Jetzt stelle man sich mal vor, man hätte selbstbewusste Parlamentarier, welche auch in den Regierungsfraktionen Ihr Recht als erste Gewalt selbstständig auszuüben würden. In London oder Washington würde dieser Regierungsentwurf, welcher ausschließlich mit einer unbelegten Behauptung begründet wird, parteiübegreifend in der Luft zerissen werden.