Rechtlich gesehen, kann es im Kern auch keine KO Kriterien geben, gibt ja Beamte die im Ausland ihren Dienst schieben
Muss ein Beamter eigentlich auch eine A1-Bescheinigung beantragen?
Zu 1. Wenn einen der Dienstherr schickt, logisch.
Hier plant der Beamte jedoch freiwillig im Ausland zu sein, was z.B. beim Thema Arbeitsschutz schwierig sein kann. Was wäre, wenn z.B. der deutsche Beamte in Frankreich arbeitet, sich dabei an die deutschen Arbeitsschutzvorgaben hält und damit möglicherweise strengere französische Regeln missachtet und dabei von der französichen Aufsichtsbehörde erwischt wird.
Man muss da also ein paar Sachen mitdenken, bzw. aus Fürsorgegründen vom Dienstherrn mitgedacht bekommen.