Autor Thema: [BW] 1-2 Monate Home-Office aus dem EU-Ausland "Workation"  (Read 1397 times)

JoVo94

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Liebes Forum,

ich arbeite als Beamter in einem Landratsamt. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die führende E-Akte wird die ortsunabhängige Arbeit immer leichter. Ich beabsichtige in 2-3 Jahren für max. 2 Monate am Stück zu 100% (41 Std/Woche) aus dem Ausland (vermutlich Frankreich) zu arbeiten. Die anfallenden Aufgaben könnten sicherlich auch aus dem Ausland erledigt werden. Eine Entsendung vom Dienstherrn läge nicht vor. Die hausinterne Dienstvereinbarung zum Home-Office beinhaltet keine Regelung zum Ausland.

Um mich besser auf ein Gespräch mit der Personalverwaltung vorbereiten zu können: Welche Punkte muss ich beachten?
- Sozialversicherungsrecht (A1-Bescheinigung)
- Steuerrecht?
- Arbeitsschutzrecht/ Unfallversicherung?
- §54 LBG BW / § 72 BBG: Wahl der Wohnung/ Aufenthaltspflicht


Gibt es hier schon Erfahrungen? Macht es womöglich einen Unterschied ob ich einen Monat oder zwei Monate im EU-Ausland arbeite?

Über eure Erfahrungen und/oder Lese-Tipps würde ich mich freuen!


schubidu99

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Ähhhm, der 1. April war aber gestern  ;D

websgeisti

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Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“

RsQ

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Je nach Behörde liest man hier immer wieder mal bei diesem Thema, dass Datenschutz/Datensicherheit bei solchen Szenarien ein relevantes Thema ist.


Beamter

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Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“

Du kannst nur für deine Behörde sprechen. Sicher nicht für sämtliche Dienstherren innerhalb Bayerns.

Denn ein im Beamtenrecht verankertes Verbot ist mir nicht bekannt.

Organisator

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Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“

Du kannst nur für deine Behörde sprechen. Sicher nicht für sämtliche Dienstherren innerhalb Bayerns.

Denn ein im Beamtenrecht verankertes Verbot ist mir nicht bekannt.

Korrekt, grundsätzlich ist das möglich, allerdings muss der Dienstherr das nicht anbieten.

@ TE: Ich würde erstmal die grundsätzliche Haltung des Dienstherrn erfragen, ehe es dann in die Details geht. Rechtlich gesehen gibt es zumindest keine KO-Argumente.

MoinMoin

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Rechtlich gesehen, kann es im Kern auch keine KO Kriterien geben, gibt ja Beamte die im Ausland ihren Dienst schieben  ;D

Muss ein Beamter eigentlich auch eine A1-Bescheinigung beantragen?

Organisator

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Rechtlich gesehen, kann es im Kern auch keine KO Kriterien geben, gibt ja Beamte die im Ausland ihren Dienst schieben  ;D

Muss ein Beamter eigentlich auch eine A1-Bescheinigung beantragen?

Zu 1. Wenn einen der Dienstherr schickt, logisch.
Hier plant der Beamte jedoch freiwillig im Ausland zu sein, was z.B. beim Thema Arbeitsschutz schwierig sein kann. Was wäre, wenn z.B. der deutsche Beamte in Frankreich arbeitet, sich dabei an die deutschen Arbeitsschutzvorgaben hält und damit möglicherweise strengere französische Regeln missachtet und dabei von der französichen Aufsichtsbehörde erwischt wird.

Man muss da also ein paar Sachen mitdenken, bzw. aus Fürsorgegründen vom Dienstherrn mitgedacht bekommen.