Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 128885 times)

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #105 am: 16.12.2023 12:42 »
Ich frage mich wirklich, was man sich dabei gedacht hat. Bei den Beschäftigten zu sparen (was man mit dem Abschluss sowieso tut) ist die falsche Adresse. Und warum der Beamtenbund nicht auf die Barrikaden geht sondern da im Statement „herumschleimt“ ist auch fragwürdig.
Anscheinend hat man den "Schuss vor den Bug" im Stuttgarter Talkessel noch immer nicht vernommen. Wie weltfremd (oder abgehoben?) muss man sein, wenn man für ein paar Kröten aus der 1:1-Übertragung, der bisher alle anderen, mit Sicherheit nicht "reicheren" Bundesländer, zugestimmt haben, ausschert vermutlich nur, damit das Abstandsgebot innerhalb der einzelnen Besoldungsgruppen nicht noch mehr in Schieflage gerät.
Mit dieser Trickserei zu Lasten der unteren Einkommensgruppen vergrault man auch noch die letzten bisher Gutmütigen an der Basis, die den Laden noch einigermaßen am Laufen gehalten haben. 

websgeisti

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #106 am: 16.12.2023 13:21 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #107 am: 16.12.2023 13:38 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #108 am: 16.12.2023 13:39 »

Das könnte diese 0,1% mehr ab 2.2025.

Dann würde die Rechnung exakt passen und das entspricht dem, was das FM als Begründung geäußert hat.

Die 5,6% kommen laut Stuttgarter Zeitung zustande um auf den Mindestbetrag von 340€ zu kommen.
Was hat denn das FM für eine Begründung geäußert?

Bisher steht nirgends wie sie von dem 200€ Sockel auf 3,6% kommen.

Und das mit dem unten 100 weniger und oben 100 mehr leuchtet mir auch nicht ein, denn es sind unten 100,25€ weniger und oben 91,99€ nur mehr.
Die 3,6% sind schlichtweg Willkür.

Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #109 am: 16.12.2023 14:11 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Ich muss das nur kurz überschlagen um zu merken das auch A7/A8 zu weit unten ist. Die Sozialsätze an sich sind schon zu niedrig, die "angemessene Miete" ist unterhalb jeglicher normalen Wohnung, die nicht Altbau und abgewrackt ist wie die Buden bei RTL2 Reality TV und die PKV ist auch noch ein Batzen der oben drauf kommt.

Und Wettbewerbsfähig ist auch was anderes. Ein ehemaliger Freund hat als Anwendungsentwickler vor 3-5 Jahren als Einstiegsgehalt ca. 4000 Brutto und ca. 2500€ Netto bekommen. Stk. 1, keine Kinder. Ich würde, wenn ich Hochrechnen würde, nach meinem Vorbereitungsdienst 2250€ PKV-Netto bekommen, aber nur unter der Annahme das die Debeka Preisstabil bleibt. Er wird demnächst den Betrieb wechseln und jenseits der 2500€ Netto sein.

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #110 am: 16.12.2023 14:23 »
Aber ganz ehrlich...die Fragen die wir uns hier stellen, die hätte eigentlich der Rosenheimer stellen müssen!
Und den Schrott nicht auch noch loben.
Ist ja Wahnsinn was da dem mittleren Dienst und dem Anfang des gD flöten geht...klar, wir älteren Kollegen oben mit A13/6 sind auf längere Sicht fein raus. Aber das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
« Last Edit: 16.12.2023 14:29 von LehrerBW »

Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #111 am: 16.12.2023 14:27 »
Ist ja Wahnsinn was da dem mittleren Dienst und dem Anfang des gD flöten geht...klar, wir älteren Kollegen oben mit A13/6 sind auf längere Sicht fein raus. Aber das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Es wäre schön wenn mein Anreiz den Vorbereitungsdienst mit >12,5 Punkte zu bestehen die persönliche Ambition ist und nicht weil ich muss um später ein besseres Einkommen zu haben. Der Aufstieg in den gD wird damit fast schon zur Pflicht um auch ausreichend Kapital für meinen Schwerbehinerten Lebensgefährten zu haben.

Jörn85

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #112 am: 16.12.2023 14:36 »

Das könnte diese 0,1% mehr ab 2.2025.

Dann würde die Rechnung exakt passen und das entspricht dem, was das FM als Begründung geäußert hat.

Die 5,6% kommen laut Stuttgarter Zeitung zustande um auf den Mindestbetrag von 340€ zu kommen.
Was hat denn das FM für eine Begründung geäußert?

Bisher steht nirgends wie sie von dem 200€ Sockel auf 3,6% kommen.

Und das mit dem unten 100 weniger und oben 100 mehr leuchtet mir auch nicht ein, denn es sind unten 100,25€ weniger und oben 91,99€ nur mehr.
Die 3,6% sind schlichtweg Willkür.

"Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere."

https://archive.is/Fp69H

Bauernopfer

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« Antwort #113 am: 16.12.2023 15:25 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.
Beginnt Ba-Wü nach dem BVAnp-ÄG 2022 nicht erst in A7?

Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #114 am: 16.12.2023 15:26 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.
Beginnt Ba-Wü nach dem BVAnp-ÄG 2022 nicht erst in A7?

Ich meinte unsere Kollegen bei anderen Dienstherren, weshalb ich auch das "ohne Stufenanpassung" hinterhergeworfen habe, da bei uns die ersten beiden Stufen "gekürzt" wurden.

Versuch

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« Antwort #115 am: 16.12.2023 16:00 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat

Johnsmith

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« Antwort #116 am: 16.12.2023 16:04 »
Genau, durch eine lineare Erhöhung für alle um 7,2%.

Zusammen mit den 5,5% (oder 5,6%) 2025 wäre man dann gesamt bei 12,7% oder 12,8%, also knapp über der Bürgergelderhöhung.

Würde für mich passen. ;D

websgeisti

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« Antwort #117 am: 16.12.2023 16:45 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat

Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden. Aber das Verfahren einfach den Sockel durch einen zufällig gewählten Erhöhungssatz zu ersetzen, ist nicht sozial den Beschäftigten mit einer Besoldung unterhalb von A14 (was die meisten betreffen sollte). Und mit so einer Nicht Wertschätzung braucht man sich nicht wundern, wenn Leute abwandern zum Bund/andere Bundesländer oder gleich in die freie Wirtschaft.

Die Länder können ja gerne nebenbei noch die Bezüge nach oben setzen, wenn sie der Meinung sind, dass durch den Sockel die Abstände zu unterschiedlich werden. Aber so wie BW das löst ist das einfach eine absolute Frechheit und man sollte da massiv sich bei der Gewerkschaft beschweren und bei der TdL.
« Last Edit: 16.12.2023 16:55 von websgeisti »

Johnsmith

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« Antwort #118 am: 16.12.2023 16:57 »
Deine Argumentation ist, etwas kann nicht verfassungswidrig sein, weil es dennoch gemacht wird?

Dass das nicht greift zeigte zuletzt für BW der Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Oktober 2018 (- 2 BvL 2/17 -) zur abgesenkten Eingangsbesoldung, die verfassungswidrig war.

Und nein:
Durch lineare Erhöhungen bleiben die Abstände gerade gewahrt und werden nicht größer.

Bauernopfer

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« Antwort #119 am: 16.12.2023 17:02 »
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat

Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden.
Weil sich Bund und Länder seit Jahren einen feuchten Dreck um eine verfassungsmäßige Besoldung kehren. Bereits jetzt ist das Besoldungsgefüge durch die ständigen Sockelbeträge und weitere Eingriffe unverhältnismäßig gestaucht d. h. die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sind zu gering.