Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: Poincare am 22.12.2023 08:04 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 21.12.2023 23:50 ---
--- Zitat von: Chris86 am 21.12.2023 23:17 ---https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
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Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.
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Ich sehe gar keine Kommentare oder ähnliches, auf was bezieht sich die Seitenzahl?
Das klingt ja eher nach mehr Besoldung als nach mehr Verfassungskonformität.
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Er wollte damit nur ausdrücken, dass der Link auf Seite 10 schon geteilt wurde.
pape:
In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:
https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/
Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.
Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest
SwenTanortsch:
Die Planung aus dem FM sind sachlich mehr als verwegen:
Man nimmt das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsdgruppen zum Anlass, keinen Sockel im Sinne der Tarifeinigung auf das Besoldungsrecht zu vollziehen. Stattdessen vollzieht man eine prozentuale Übertragung, die im Ergebnis in den weit überwiegenden Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zu einem deutlich geringeren Besoldungsniveau führt, um dann den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren zu wollen, der im Ergebnis zu einer Verletzung des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen führen dürfte - im Ergebnis geht es also weiterhin ausschließlich darum, mittels verfassungswidriger Regelungen Personalkosten in massiver Art und Weise einzusparen, was alle wissen, ohne den Elefanten im Raum als solchen zu benennen. Wenn man als Gewerkschaft das hinsichtlich des Besoldungsrechts kaputte Rechtsstaatsverständnis der politischen Klasse unterstützt, indem man es nicht als solches benennt, muss man sich nicht wundern, wenn es nur noch immer mehr zerbricht.
Den hergebrachten Grundsatz des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen hat das Bundesverfassungsgericht 2017 als solchen betrachtet (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html). 2018 ist die Absenkung der Eingangstufenbesoldung in Baden-Württemberg als verfassungswidrig betrachtet worden (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) - und nun reproduziert man weitgehend ähnliche Entscheidungen erneut. Wie könnte man auf Basis einer solchen Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Judikate erwarten, dass das zukünftig nicht zu schweren Folgen aus Karlsruhe führen muss? Der nun ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller hat gerade zu solcherart Politikgestaltung alles, was nötig ist, gesagt: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/verfassungsrichter-peter-mueller-100.html
Es ist gut, dass in Polen gerade der Weg zurück in die Rechtsstaatlichkeit von der neuen Regierung in Angriff genommen wird.
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: pape am 22.12.2023 09:01 ---In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:
https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/
Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.
Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest
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Naja, dass die Besoldung nicht verfassungskonform ist, dafür muss man kein Hellseher sein. Komplett wird sich das Land BW auch da nicht rauswinden können. Ich bin echt gespannt, mit welchem Taschenspielertricks das Land es dieses Mal versucht, eine Anpassung klein zu rechnen. Noch mehr Besoldungsgruppen kann man ja jetzt schon nicht mehr wegkürzen (obwohl wer weiß 🙄). Bald gibt es nur noch den gehobenen und höheren Dienst und man ist mit Bachelor-Studium sagenhafte 15 % Existenzminimum entfernt 🥳
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tarifabschluss-der-laender-nachbesserung-fuer-beamte-gefordert.3b4fdba3-971f-4d3b-8303-5663770d7ec1.html
Kann jemand den Inhalt dieses Artikels wiedergeben? Ist leider hinter einer PayWall.
Bridgemember:
Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.
Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.
Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."
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